06. November, 2026

Restnutzungsdauer

AfA Gutachten erstellen 2026: Der komplette Leitfaden für Vermieter

AfA Gutachten erstellen für Vermieter: den kompletten Überblick für Vermieter. Beispiel München-Haidhausen, 23 statt 50 Jahre, Festpreis 699 €.

Wer ein AfA Gutachten erstellen lassen will, braucht drei Dinge: eine qualifizierte sachverständige Person, eine Innen- und Außenbesichtigung und eine Herleitung nach ImmoWertV, die das Finanzamt nachvollziehen kann. Dieser Beitrag liefert den kompletten Überblick für Vermieter.

Die Ausgangslage: 50 Jahre sind eine Pauschale, keine Feststellung

Ohne Nachweis schreibt das Finanzamt ein vermietetes Gebäude über 50 Jahre ab, also mit 2 Prozent pro Jahr. Diese Pauschale ignoriert den Zustand des konkreten Objekts. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG erlaubt den Gegenbeweis durch ein Gutachten zur tatsächlichen Nutzungsdauer; der Bundesfinanzhof hat den Weg in IX R 25/19 und IX R 14/23 bestätigt, das BMF-Schreiben vom 22.02.2023 regelt die Anforderungen der Verwaltung.

Wer ein AfA Gutachten erstellen darf

Anerkannt werden Gutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sowie von Personen mit Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024. Entscheidend ist neben der Qualifikation die Methode: Die Restnutzungsdauer muss aus dem tatsächlichen Zustand des Gebäudes hergeleitet werden, nicht nur aus dem Baujahr. Ein selbst erstelltes Dokument oder eine reine Online-Schätzung ohne Ortstermin fällt bei der Prüfung regelmäßig durch.

Die vier Bausteine eines anerkennungsfähigen Gutachtens

  • Qualifikation: öffentlich bestellt oder zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024.
  • Ortsbesichtigung innen und außen — keine Schätzung vom Schreibtisch.
  • Herleitung nach ImmoWertV aus Zustand und Modernisierungsgrad, nicht nur aus dem Baujahr.
  • Begleitschreiben, mit dem der Sachbearbeiter die Herleitung ohne Umweg nachvollzieht.

Was das in Zahlen bedeutet: Beispiel München-Haidhausen

Ein Mehrfamilienhaus in München-Haidhausen, Baujahr 1895, Kaufpreis 890.000 €, Gebäudeanteil 80 Prozent. Statt 14.240 € AfA über 50 Jahre ergeben 23 Jahre Restnutzungsdauer 30.957 € pro Jahr. Bei 42 Prozent Steuersatz sind das rund 7.021 € weniger Steuer jährlich, über zehn Jahre etwa 70.209 €. Die Zahlen sind eine Modellrechnung auf diesen Annahmen; die Ersparnis im eigenen Fall zeigt der AfA-Rechner.

Rechtsgrundlagen und Urteile

Die Verkürzung stützt sich auf § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG und § 11c EStDV. Die Herleitung folgt der ImmoWertV (§ 4 Abs. 3 mit Anlagen 1 und 2). Der Bundesfinanzhof hat Privatgutachten ausdrücklich zugelassen (IX R 25/19) und die wirtschaftliche Betrachtung bestätigt (IX R 14/23); das FG Münster erkannte zuletzt 23 statt 50 Jahre an (14 K 654/23 E). Das BMF-Schreiben vom 22.02.2023 bindet die Finanzämter an klare Prüfkriterien — wer sie erfüllt, bekommt die kürzere Dauer in aller Regel anerkannt.

Häufige Fragen

Wer darf ein AfA Gutachten erstellen?

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Personen. Kallang arbeitet ausschließlich mit zertifizierten Sachverständigen und besichtigt jedes Objekt innen und außen.

Was kostet das Gutachten und was ist enthalten?

699 € Festpreis inklusive Umsatzsteuer, Innen- und Außenbesichtigung, Fahrtkosten, Begleitschreiben und Nachbesserung. Anerkannt oder kostenlos: Wird das Gutachten endgültig nicht anerkannt, wird der Kaufpreis erstattet.

Wie schnell liegt das Gutachten vor?

In 7 Werktagen nach der Besichtigung, auf Wunsch per Express in 3 Werktagen oder per Turbo in 24 Stunden.

Einordnung und nächster Schritt

Ausführlich erklärt Kallang das Thema im Ratgeber, inklusive Rechtsprechung und Rechenbeispielen. Das Gutachten selbst kostet 699 € als Festpreis inklusive Innen- und Außenbesichtigung in allen 16 Bundesländern, Begleitschreiben für das Finanzamt und kostenloser Nachbesserung. Wird es nach Nachbesserung endgültig nicht anerkannt, wird der Kaufpreis erstattet. Fertigstellung in 7 Werktagen.

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Hinweis: unverbindliche Einordnung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die tatsächliche Restnutzungsdauer stellt die sachverständige Person nach der Besichtigung fest.