Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das neue Wahlgesetz in wesentlichen Teilen als verfassungskonform bestätigt. Dies bedeutet, dass der nächste Bundestag wesentlich schlanker als der bisherige sein wird. Anstelle der aktuellen 736 Abgeordneten werden nach der Wahl im September 2025 nur noch 630 Abgeordnete den Bundestag bilden.
Diese Entscheidung des Verfassungsgerichts wird von den Unionsparteien zwar teilweise anders interpretiert, ist aber zweifellos eine positive Nachricht für die Wählerinnen und Wähler. Künftig müssen sie sich nicht mehr mit den komplexen Mechanismen von Überhang- und Ausgleichsmandaten auseinandersetzen, da diese abgeschafft wurden.
Die Klarheit und Einfachheit des neuen Wahlrechts werden als bahnbrechender Fortschritt angesehen, der das politische System transparenter und effizienter gestaltet.