Eine gezielte juristische Attacke soll das erfolgreiche Medienformat im Kern zerstören
Der erbitterte Kulturkampf um die Grenzen des Sagbaren in der deutschen Medienlandschaft hat eine neue, beispiellose Eskalationsstufe erreicht. Im Zentrum des Orkans steht der reichweitenstarke Podcaster Ben Berndt, der mit seinem Kanal „Ben Ungeskriptet“ eine seismische Erschütterung im politischen Berlin auslöste. Sein mehr als vierstündiges, unzensiertes Gespräch mit dem thüringischen AfD-Chef Björn Höcke durchbrach innerhalb kürzester Zeit die historische Marke von sechs Millionen Aufrufen.

Diese enorme Reichweite rief umgehend linke Aktivisten und staatliche Sittenwächter auf den Plan, die nun mit allen Mitteln versuchen, das unbequeme Format rechtlich zu liquidieren. Den ersten offenen Schlag feuerte das berüchtigte „Zentrum für politische Schönheit“ (ZPS) ab. Die Gruppierung, die bereits im Jahr 2017 mit dem Bau eines verwitterten Miniatur-Holocaust-Mahnmals direkt am privaten Wohnhaus von Björn Höcke für Schlagzeilen sorgte, verschickte eine drakonische Abmahnung.
Die Anwälte von ZPS-Leiter Philipp Ruch konfrontierten den Podcaster mit einer unmissverständlichen Drohung. Sie forderten die sofortige Löschung einer brisanten Sequenz sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Sollte Berndt der Forderung nicht nachkommen, drohten die Aktivisten mit einer sofortigen Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln.

Die absurde Konstruktion einer Mitverantwortung hebelt die Grundregeln des Journalismus aus
Der juristische Kern des Angriffs beruht auf einer hochgradig gefährlichen Argumentation, die das Ende der freien Interviewführung bedeuten könnte. Ruchs Rechtsvertreter werfen Berndt vor, er betreibe durch das bloße Online-Lassen des Videos eine strafbare „Mitverbreitung“ von gefährdenden Inhalten. Konkret geht es um wenige Sekunden, in denen Höcke über den Aktivisten-Chef spricht. Der AfD-Politiker rekapitulierte im Podcast ein früheres Gespräch mit Ruch und sagte: „Das, was Sie mit mir gemacht haben, könnte ich mit Ihnen auch machen.“
Höcke führte weiter aus, er besitze rein hypothetisch die logistischen Optionen, Ruchs Privatwohnung überwachen zu lassen oder dessen Kindern „auf dem Schulweg, in Anführungszeichen, aufzulauern“. Obwohl Höcke auf explizite Nachfrage des Gastgebers im selben Atemzug klarstellte, dass es sich um eine rein theoretische Formulierung handle, deklarieren die ZPS-Anwälte die Passage als strafrechtlich relevant. Sie versuchen, den Plattformbetreiber für die Worte seines Gastes haftbar zu machen.
Berndt und sein renommierter Hamburger Medienrechtsanwalt Joachim Steinhöfel ließen die gesetzte Frist verstreichen und gingen stattdessen zur Generaloffensive über. Vor dem Landgericht Hamburg reichten sie eine negative Feststellungsklage ein. Das Ziel ist die gerichtliche Demontage der gegnerischen Ansprüche. „Herr Ruch macht aus wenigen Sekunden Interview einen Generalangriff“, erklärte Berndt sichtlich kämpferisch. Das wahre Ziel der Aktion sei keineswegs der Schutz von Persönlichkeitsrechten, sondern vielmehr „die Einschüchterung eines unliebsamen Formats“.
Staatliche Medienwächter nutzen den Vorfall für einen beispiellosen Zensur-Feldzug
Der koordinierte Druck auf das unabhängige Medienformat beschränkt sich jedoch nicht nur auf linke Aktivistengruppen. Fast zeitgleich schaltete sich die staatliche Medienaufsicht ein, um den Podcaster disziplinieren. Die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) konfrontierte die ungeskriptet media GmbH mit einer harschen Rüge wegen der angeblichen Verletzung journalistischer Sorgfaltspflichten nach dem Medienstaatsvertrag. Die Behörde fordert ultimativ eine nachträgliche redaktionelle Bearbeitung des bereits publizierten Sensations-Interviews.
Diesmal stören sich die Beamten an einer historischen Debatte im hinteren Teil des Podcasts. Höcke hatte dort behauptet, die nationalsozialistische Sturmabteilung (SA) habe historisch betrachtet „kein Motto“ gehabt. Damit versuchte der Politiker, seine strafrechtliche Verurteilung wegen der Verwendung der verbotenen Parole „Alles für Deutschland“ zu relativieren. Die LfM sieht darin eine unkommentierte Falschaussage und verlangt, dass Berndt das Video im Nachhinein schneidet oder mit einem sichtbaren Faktencheck korrigiert.
Medienanwalt Joachim Steinhöfel wies auch diese staatliche Intervention in einem zweiseitigen Schreiben in schärfster Form zurück und sprach von einer „Funktion einer Zensurbehörde“. Die Landesmedienanstalt sei keine staatliche Schlussredaktion für freie mediale Inhalte im Internet. „Sie maßen sich eine Prüfungs-, Bewertungs- und Korrekturkompetenz für politische Interviews an, die Ihnen von Verfass wegen nicht zusteht“, donnerte Steinhöfel in Richtung der Aufsichtsbehörde. Der Staat habe freien Publizisten nicht vorzuschreiben, wie sie ihre Gespräche zu führen haben.
Der finale Showdown vor den obersten Gerichten entscheidet über die Zukunft der freien Presse
Der Fall weitet sich damit zu einem fundamentalen Präzedenzfall für die gesamte digitale Kreativwirtschaft aus. Für die Macher von „Ungeskriptet“ geht es um eine existenzielle Überlebensfrage. Sollte Schule machen, dass Podcaster für jede kontroverse Zeile ihrer Gesprächspartner abgemahnt oder von Behörden zu Korrekturen gezwungen werden, wäre das das endgültige Todesurteil für das gesamte Genre der freien Langform-Interviews. Kein unabhängiger Produzent könnte das finanzielle und juristische Risiko solcher Produktionen dann noch tragen.
Berndt betonte, dass hinter seinem Format kein milliardenschwerer Verlag oder schützender Konzern steht, der die immensen Prozesskosten im Zweifel aus der Portokasse zahlt. Dennoch zeigt sich der Creator fest entschlossen, den eingeschlagenen Weg bis zum bitteren Ende durchzuziehen. Sollten die Richter am Landgericht Hamburg oder die Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen gegen ihn entscheiden, will er alle Instanzen ausschöpfen.
Ein Einknicken vor dem kombinierten Druck aus linkem Aktivismus und staatlicher Regulierungswut schließt die Verteidigung kategorisch aus. Der Fall wird unweigerlich die höchsten deutschen Gerichte beschäftigen. Wenn nötig, werde man bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) oder das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen, um ein Machtwort zum Schutz der verfassungsmäßig garantierten Meinungs- und Pressefreiheit zu erzwingen.


