Die Europäische Union hat beschlossen, vorläufige Antidumpingzölle auf Importe des kalorienfreien Süßungsmittels Erythrit aus China zu erheben. Den Informationen aus dem EU-Amtsblatt zufolge wird auf Produkte des größten chinesischen Erythrit-Herstellers Sanyuan ab sofort ein beeindruckender Zusatzzollsatz von 156,7 Prozent eingeführt. Für andere chinesische Hersteller variieren die Zölle zwischen 31,9 und beeindruckenden 235,6 Prozent.
Der Hauptgrund für diese Maßnahmen liegt laut EU daran, dass die Preise für Erythrit nicht durch das freie Marktspiel bestimmt sind, sondern durch signifikante staatliche Eingriffe verzerrt werden. Diese vorläufigen Antidumpingzölle sollen zunächst für einen Zeitraum von sechs Monaten gelten.
Erythrit wird von der EU vornehmlich als Zuckerersatz in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie verwendet. Es kommt entweder in reiner Form oder in Kombination mit anderen Süßungsmitteln wie Stevia zum Einsatz. Seine Anwendungsbereiche sind vielfältig und reichen vom Einsatz in Getränken über Süßwaren und Backwaren bis hin zu Sportnahrung.
Prognosen darüber, wie sich die neuen Antidumpingzölle auf die Preise für Süßungsmittel in der EU auswirken werden, fehlen in der Verordnung. Da jedoch die Preisgestaltung stark davon abhängig ist, ob die betroffenen Importeure oder Hersteller die Zusatzkosten an ihre Kunden weitergeben, bleibt dies abzuwarten.
Es ist nicht das erste Mal, dass die EU gegen Dumpingpreise chinesischer Hersteller vorgeht. Jüngst wurden ähnliche Maßnahmen auch gegen Importe von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen aus China eingeführt.