Der Bundesrat hat eine Vielzahl bedeutender Reformvorhaben beschlossen. Zu den wichtigsten Beschlüssen zählt die Rentenerhöhung um 4,57 Prozent ab dem 1. Juli, die erstmals für Ost und West gleichermaßen gilt. Damit wird eine Rente von 1000 Euro um 45,70 Euro angehoben, dank eines stabilen Arbeitsmarktes und guter Lohnabschlüsse.
Mit dem neuen Onlinezugangsgesetz 2.0 sollen Verwaltungsdienstleistungen in Deutschland zugänglicher und digitaler werden. Ein einheitliches elektronisches Konto, die Deutschland-ID, wird dafür sorgen, dass Bürgerinnen und Bürger künftig online mit Behörden kommunizieren können. Der Gesetz gilt primär für Bundesverwaltungen und soll auf Länder und Kommunen ausstrahlen, mit dem Ziel, Standards für alle Beteiligten zu entwickeln.
Ohne größere Diskussion wurde das Strafmaß für die Weiterleitung von Missbrauchsdarstellungen geändert. Künftig beträgt die Mindeststrafe sechs Monate, der Abruf und Besitz solcher Materialien wird mit mindestens drei Monaten geahndet.
Ebenso wichtig ist die Einführung einer verpflichtenden Elementarschadenpflichtversicherung, auf die die Länderkammer vehement drängt. Ziel ist es, bezahlbare finanzielle Absicherung gegen materielle Schäden durch Naturkatastrophen zu gewährleisten.
Grünes Licht gibt es auch für das Gesetz zur Sanierung des Schienennetzes, wodurch sich der Bund nun direkt an den Unterhalts- und Instandhaltungskosten beteiligen kann. Diese Maßnahme ist ein essentieller Bestandteil der geplanten milliardenschweren Generalsanierung bis 2030.
Die Reform des Straßenverkehrsgesetzes sieht vor, Städten und Gemeinden mehr Spielraum für Maßnahmen wie Busspuren und Tempo-30-Zonen zu geben. Diese Neuerungen berücksichtigen Klimaschutz, Gesundheit und städtebauliche Entwicklungen neben der Sicherheit des Verkehrs.
Zusätzliche Regelungen wurden auch für den Anbau von Cannabis in Vereinen eingeführt, um zu verhindern, dass legale Anbauflächen zu großen Plantagen werden.
Ein weiteres Thema war das Waffenrecht: Der Bundesrat fordert ein generelles Verbot von Springmessern und strengere Regelungen für das Führen von Messern in öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen.
Der Verkauf von Lachgas soll insbesondere an Jugendliche eingeschränkt werden, um dessen Missbrauch zu verhindern. Auch wurden die Einschränkungen für den Einsatz von Glyphosat erneuert: In Haus- und Kleingärten sowie Wasserschutzgebieten bleibt die Nutzung verboten.
Darüber hinaus sollen Windräder und Industrieanlagen schneller gebaut werden können, da die Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes genehmigt wurden. Besondere Aufmerksamkeit hat auch der Schutz von Minderjährigen bei Auslandsehen: Hier bleibt das Verbot von Kinderehen bestehen, jedoch soll es den Betroffenen ermöglicht werden, Unterhaltsansprüche geltend zu machen.
Schließlich soll in Gerichtsverfahren häufiger Videokonferenztechnik eingesetzt werden, auch wenn die Länderkammer nachdrücklich Änderungen fordert, um die Qualität und den technischen Standard sicherzustellen.
Die Möglichkeit von Laienverteidigungen in Strafprozessen soll eingeschränkt werden, damit nur noch volljährige Angehörige, Verbandsvertreter und unentgeltlich tätige Juristen ohne Anwaltszulassung als Verteidiger zugelassen werden.