Die SPD-Führung hat das von der Parteigruppierung 'Forum DL21' initiierte Mitgliederbegehren bezüglich des Bundeshaushalts 2025 als unzulässig eingestuft. Nach eingehender Prüfung stellte das Präsidium der Partei klar, dass die Haushaltsgesetzgebung ausschließlich beim Deutschen Bundestag und den frei gewählten Abgeordneten liegt und daher nicht durch ein Mitgliederbegehren geregelt werden könne.
'Forum DL21' hatte Mitte Juni ein Begehren vorgelegt, das sich strikt gegen etwaige Kürzungen in stark sozialpolitisch geprägten Bereichen wandte. Die Forderungen umfassten unter anderem den Erhalt und Ausbau der Budgets für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie, Bildung, Demokratie und Entwicklungszusammenarbeit sowie Investitionen in bezahlbares Wohnen, nachhaltige Infrastruktur, starke Kommunen und ambitionierten Klimaschutz. Diese Vorschläge wurden mit dem Slogan 'Unsere Demokratie nicht wegkürzen, in unsere Zukunft investieren!' beworben.
Das Begehren erhielt auch Unterstützung von den Jusos, die ein Viertel der Bundestagsabgeordneten stellen. Die jungen Sozialdemokraten argumentierten, ein Sparhaushalt sei in ökonomischer, ökologischer und demokratischer Hinsicht fatal. Dennoch bleibt die Entscheidung der Parteiführung aufrecht, und es ist möglich, dass juristisch dagegen vorgegangen wird.
Um ein Mitgliederbegehren erfolgreich einzuleiten, wäre die Unterstützung von einem Prozent der SPD-Mitglieder aus mindestens zehn Unterbezirken und drei Bundesländern erforderlich gewesen – das entspricht etwa 4.000 Stimmen innerhalb eines Monats. Im zweiten Schritt müssten 20 Prozent der Mitglieder zustimmen, was rund 76.000 Stimmen bedeutet. Bei Zustimmung des Parteivorstands würde ein Mitgliederentscheid vermieden.