Die Diskussion um die Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten hat an Fahrt gewonnen und erfordert laut Bundesinnenministerium eine umfassende Betrachtung im europäischen Zusammenhang. Maximilian Kall, Sprecher des Ministeriums, betonte am Mittwoch die hohe Priorität der Umsetzung der EU-Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Diese Reform soll Rahmenbedingungen für Abkommen mit Staaten außerhalb der Europäischen Union schaffen.
Im November hatten Bund und Länder sich darauf geeinigt, die Möglichkeit von Asylverfahren außerhalb der EU zu prüfen. Die 16 Ministerpräsidenten forderten die Bundesregierung dazu auf, bei der kommenden Konferenz erste Resultate zu präsentieren. Ein Modell, das dabei besonders betrachtet wird, ist das sogenannte Ruanda-Modell Großbritanniens. Es sieht vor, Asylsuchende nach Ruanda zu bringen, wo sie das Asylverfahren durchlaufen. Auch die italienischen Pläne, Bootsmigranten nach Albanien zu verlagern, wurden untersucht.
Zur Klärung dieser vielschichtigen Fragestellung hat das Bundesinnenministerium in den vergangenen Monaten intensiv den Austausch mit nationalen und internationalen Experten gesucht. Ein detaillierter Bericht über die bisherigen Erkenntnisse soll demnächst veröffentlicht werden. Als Antwort auf die Frage nach den Ergebnissen der Expertenanhörung erklärte Kall, Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) werde die Details zunächst auf der Innenministerkonferenz in Potsdam und anschließend im Kreise der Ministerpräsidenten bekanntgeben. Zudem werde eine Zwischenbilanz zur aktuellen Migrationspolitik gezogen, wobei auch getroffene Vereinbarungen zur Rücknahme von Ausreisepflichtigen und die steigende Zahl der Abschiebungen thematisiert werden.