29. August, 2026

Politik

Organspendereform: Selbstbestimmung bleibt oberste Maxime

Organspendereform: Selbstbestimmung bleibt oberste Maxime

Die langjährige Erfahrung aus der Pandemie verdeutlicht nachdrücklich die Notwendigkeit, dass der Staat im Bereich medizinischer Angelegenheiten mit größter Sorgfalt vorgehen muss. Vorrang hat dabei immer die Selbstbestimmung des einzelnen Bürgers, selbst wenn dadurch der Nutzen für die Gesellschaft im Hintergrund steht. Entsprechend sollte die Entscheidung zur Organspende weiterhin eine individuelle bleiben.

Dies ist umso bedeutender angesichts der ethisch komplexen Fragen, die mit der Organspende einhergehen. Ein bewusstes Abwägen und eine gut informierte Entscheidung sind hier essenziell. Deswegen ist es angemessen, dem Einzelnen die Freiheit zu lassen, selbst darüber zu befinden, ob er seine Organe nach seinem Tod spenden möchte.

Aktuell haben sich lediglich 120.000 Menschen in das Organspenderegister eingetragen. Diese Zahl könnte und sollte erheblich höher sein. Dies lässt auf ein großes Potenzial schließen, das noch ausgeschöpft werden kann, um die Zahl der Organspenden signifikant zu steigern.