In einem außergewöhnlichen rechtlichen Manöver hat der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, Karim Khan, Haftbefehle gegen hochrangige politische und militärische Führungspersonen sowohl aus Israel als auch von der Hamas gefordert. Im Fokus stehen dabei Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu, Verteidigungsminister Joav Galant sowie Schlüsselfiguren der Hamas, zu denen Jihia al-Sinwar, Mohammed Deif und Ismail Hanija zählen.
Die Ermittlungen, die bereits mehrere Monate in Anspruch nehmen, beleuchten die mutmaßlichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit inmitten des Gaza-Krieges. Die Anklagen umspannen ein breites Spektrum schwerwiegender Vorwürfe, die von Ausrottung und Mord bis hin zu Geiselnahme und gezielten Attacken auf Zivilisten reichen. Mit Nachdruck appelliert Khan an die Hamas, die israelischen Geiseln freizulassen, und mahnt Israel, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten, selbst beim Schutz seiner Bürger vor Angriffen.
Die Anträge stießen auf heftige Reaktionen beider Konfliktparteien. Während Israel Katz, Israels Außenminister, die Entscheidung als skandalös und historisch beschämend verurteilt, wirft die Hamas dem IStGH vor, mit der Gleichsetzung von Opfer und Täter die israelische Besatzung zu bestärken.
Die Anklage steht im Schatten des verheerenden Massakers vom 7. Oktober, bei dem Terroristen der Hamas mehr als 1200 Menschen töteten, welches wiederum als Auslöser für den Gaza-Krieg gilt. In diesem Krieg starben laut Gesundheitsbehörde bisher über 35.000 Palästinenser – hierbei bleibt jedoch unklar, in welchem Verhältnis Zivilisten zu Kämpfern stehen.
Die juristische Kraft des IStGH ist beschränkt, da er keine direkte Vollstreckungsmacht für Haftbefehle hat. Doch die potenziellen Haftbefehle würden die Reisefreiheit der Beschuldigten signifikant einschränken, da die Vertragsstaaten des Gerichts zur Festnahme und Überstellung nach Den Haag verpflichtet sind, sobald die Gesuchten ihr Territorium betreten. Dennoch bleibt die Vollstreckung ungewiss, insbesondere da etwaige Beschuldigte sich verbergen oder sich in nicht-kooperativen Staaten aufhalten könnten.
Die nächsten Schritte des Prozesses liegen nun bei den Richtern der Vorverfahrenskammer des IStGH, die über die Erlassung der Haftbefehle entscheiden werden. Die Annahme der Tatvorwürfe könnte zu einem Hauptverfahren führen und damit auch zu einem neuen Kapitel internationaler Rechtsprechung.