28. August, 2026

Politik

FDP will Streikrecht in kritischen Branchen einschränken

FDP will Streikrecht in kritischen Branchen einschränken

Die FDP-Fraktion im Bundestag plant, das Streikrecht in Sektoren der sogenannten kritischen Infrastruktur zu beschränken. Die Liberalen haben nach den Erfahrungen mit den Streiks der Lokführergewerkschaft GDL Anfang 2024 eine Reihe von gesetzlichen Auflagen für Gewerkschaften vorgeschlagen. Diese Vorschriften sollen für das Transport- und Verkehrswesen, die Gesundheits- und Sozialversorgung, Kindertageseinrichtungen, die Energieversorgung, den Brand- und Zivilschutz sowie die Siedlungsabfallentsorgung gelten, wie aus einem Positionspapier hervorgeht.

Künftig sollen in diesen Bereichen Streiks mindestens drei Tage vorher angekündigt werden. Ein Notbetrieb von mindestens 50 Prozent müsse aufrechterhalten werden, während Warnstreiks maximal vier Stunden dauern dürften. Darüber hinaus sei ein Schlichtungsversuch verpflichtend, sobald die Arbeitgeber oder Gewerkschaften diesen wünschen. Allerdings könnten Tarifverträge diese Regeln ändern. Gewerkschaften, SPD und Grüne lehnen den Vorschlag der FDP jedoch kategorisch ab.

Im Positionspapier argumentiert die FDP, dass die Auswirkungen der Tarifauseinandersetzungen zwischen der Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL) und der Deutschen Bahn sowie weiterer Bereiche der kritischen Infrastruktur auf unbeteiligte Dritte und die Gesamtgesellschaft ein Umdenken erfordern. Die Streiks hätten mittlerweile ein Ausmaß angenommen, das die Frage nach der Verhältnismäßigkeit aufwerfe.

Obwohl das Recht auf Streik als Mittel des Arbeitskampfes im Grundgesetz verankert ist, fehlten konkrete gesetzliche Regelungen zur Gestaltung solcher Arbeitskämpfe. Das Ziel müsse es sein, das Streikrecht zu wahren und gleichzeitig die Auswirkungen auf die Bevölkerung zu minimieren, fordert die FDP. Es sei notwendig, die Interessen unbeteiligter Dritter angemessen zu berücksichtigen und die Verhältnismäßigkeit von Streiks sicherzustellen. Der gesetzgeberische Spielraum solle daher genutzt werden.

Pascal Kober, Abgeordneter der FDP, unterstrich, dass das Streikrecht im Rahmen der Tarifautonomie ein hohes und schützenswertes Gut sei. "Aber gerade, wenn kritische Infrastruktur betroffen ist, muss Verhältnismäßigkeit sichergestellt werden." Sein Fraktionskollege Reinhard Houben ergänzte: "Gerade die ausufernden Streiks bei der Bahn haben gezeigt, dass wir Rahmenbedingungen für Arbeitskämpfe im Bereich der kritischen Infrastruktur benötigen." Selbstverständlich müssten die Tarifparteien selbst Regelungen finden. "Wenn das nicht geschieht, dann soll das Gesetz Leitplanken bieten."