Entschiedenheit ist das Signal aus Brüssel: Die Europäische Union verschärft das Sanktionsrecht und erweitert die juristische Handhabe gegen die Umgehung der gegen Russland gerichteten Maßnahmen. In diesem Kontext wurden Regeln vereinbart, die eine universelle Strafverfolgung für Verstöße innerhalb der EU-Mitgliedstaaten ermöglichen. Diese betreffen insbesondere Handlungen wie die Unterstützung bei der Umgehung von Reisebeschränkungen, den Handel mit sanktionierten Gütern sowie verbotene finanzielle Aktivitäten.
Angesichts der von der EU verhängten Sanktionen aufgrund des russischen Militäreinsatzes in der Ukraine sind die neuen Bestimmungen umso relevanter. Besonders im Fokus stehen die Verhinderung von Einfuhren wie Rohöl und Kohle sowie der Export militärisch verwendbarer Güter. Hinzu treten die strafrechtlichen Maßnahmen gegenüber Banken und anderen Finanzinstitutionen.
Das europäische Sanktionsrecht wird durch dies auch präventiv gestärkt: die Anstiftung und Beihilfe, ebenso wie der Versuch eines Verstoßes, sollen fortan konsequent geahndet werden. Die Mitgliedstaaten sind dazu angehalten, für solche Vergehen effiziente und angemessene strafrechtliche Sanktionen umzusetzen. Diese Sanktionen können auch Freiheitsentzug beinhalten, sofern der Verstoß mit Vorsatz erfolgte.
Unternehmen sollen nicht unberührt bleiben: Die neue Regelung sieht vor, dass die juristische Verantwortung auch dann zum Tragen kommt, wenn Individuen in leitenden Positionen der Organisation Vergehen begehen. Als Konsequenz könnten solche Unternehmen Geschäftsverbote oder den Entzug wirtschaftlicher Lizenzen und Genehmigungen erfahren.
Die Notwendigkeit energischerer Schritte gegen die Missachtung der Sanktionen betonte unter anderem Deutschlands Wirtschaftsminister Robert Habeck, der deutlich machte, dass die Umgehung von Sanktionen einem Verrat an den Menschen gleichkommt, die für ihre Freiheit kämpfen.