Im Geiste des entschlossenen Handelns gegen die Ausbeutung von Arbeitskräften hat das Europaparlament einem bedeutenden Beschluss zugestimmt, der das Fernhalten von Produkten, die unter Zwangsarbeit entstehen, von den europäischen Märkten garantieren soll. Die Neuregelung, die die Beschlagnahmung und das Marktverbot ebendieser Waren an den EU-Außengrenzen vorsieht, stellt einen wichtigen Meilenstein im Rahmen der gesetzgeberischen Initiative dar. Die Behandlung der beschlagnahmten Produkte sieht verschiedene Optionen vor: sie können an gemeinnützige Organisationen gespendet, einer Wiederverwertung zugeführt oder müssen vollständig vernichtet werden. Zudem sieht das Maßnahmenpaket für Unternehmen, die gegen die neuen Vorschriften verstoßen, empfindliche monetäre Sanktionen vor.
Die Grundlage für den legislativen Akt ist ein Vorschlag der EU-Kommission, der bereits im Vorjahr der Öffentlichkeit präsentiert wurde. Mit dem Vorstoß reagiert die Kommission auf Statistiken, die aufzeigen, dass weltweit ca. 27,6 Millionen Menschen gegen ihren Willen zur Arbeit gezwungen sind. Der Zwang zur Arbeit ist dabei branchenübergreifend ein ernstes Problem, jedoch sind insbesondere der Textilsektor, die Landwirtschaft und der Bergbau als die Bereiche benannt worden, in denen Zwangsarbeit am häufigsten zur Anzeige gebracht wird.
Die Zustimmung der einzelnen EU-Mitgliedstaaten steht als letzter formaler Schritt noch aus, doch es wird von einer reinen Formalität ausgegangen, dass die Staaten das Vorhaben absegnen werden. Mit dem fortschrittlichen Schlag gegen inakzeptable Arbeitspraktiken setzt die Europäische Union ein Zeichen für Menschenrechte und faire Arbeitsbedingungen.