Um den dringend benötigten Wohnungsbau in Ballungszentren anzukurbeln, arbeitet die Bundesregierung an neuen rechtlichen Erleichterungen. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat einen Gesetzesentwurf zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus an die anderen Ressorts der Bundesregierung zur Abstimmung geschickt. Der Entwurf des sogenannten Gebäudetyp-E-Gesetzes zielt darauf ab, beim Neubau von Wohngebäuden auf die Einhaltung bestimmter Komfort-Standards zu verzichten, die keine Auswirkungen auf die Sicherheit des Gebäudes haben. Hierzu gehören Regelungen wie Raumhöhe, die Anzahl der Steckdosen im Wohnzimmer oder die Norm-Innentemperatur im Badezimmer. Buschmann erklärt: 'Gutes Wohnen hängt nicht davon ab, dass immer jede einzelne DIN-Norm eingehalten wird.' Experten schätzen das Einsparpotenzial durch diese Maßnahmen auf bis zu zehn Prozent der Herstellungskosten. Buschmann betont, dass Bauprojekte mehr Flexibilität benötigen, um effektiv und kostengünstig umgesetzt werden zu können. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Änderungen des Bauvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch künftig ermöglichen, rechtssicher auf gewisse Standards zu verzichten. Solche Abweichungen sollen jedoch nur für Verträge zwischen fachkundigen Unternehmen erlaubt sein und nur dann, wenn die dauerhafte Sicherheit und Eignung des Gebäudes gewährleistet sind. Ein Abweichen von den 'anerkannten Regeln der Technik' wird unter diesen Bedingungen nicht als Sachmangel definiert. Für Auftraggeber, die keine fachkundigen Firmen sind, bleibt eine umfassende Aufklärung über die Beschaffenheit und mögliche Risiken weiterhin zwingend erforderlich. Dies soll sicherstellen, dass auch Laien die Konsequenzen von Abweichungen verstehen und beurteilen können. Der Begriff 'Gebäudetyp E' steht sowohl für einfaches als auch für experimentelles Bauen. Er soll es Architektinnen und Architekten ermöglichen, rechtliche Unsicherheiten zu umgehen, wenn sie innovative Bauweisen und Baustoffe einsetzen möchten. Im letzten Jahr wurden deutschlandweit 295.000 Wohnungen fertiggestellt, während die Bundesregierung ursprünglich 400.000 pro Jahr angepeilt hatte. Neben komplizierten Vorgaben und aufwendigen Genehmigungsverfahren haben besonders gestiegene Personal- und Materialkosten sowie das höhere Zinsniveau die Baukonjunktur belastet.
Politik
Bundesjustizminister Buschmann plant Vereinfachungen im Wohnungsbau