27. August, 2026

Politik

Ampel-Streit um Mietpreisbremse: Gesetzesänderung in der Warteschleife

Ampel-Streit um Mietpreisbremse: Gesetzesänderung in der Warteschleife

Die Mietpreisbremse bleibt ein Zankapfel in der Ampel-Koalition, trotz grundsätzlicher Einigung im April. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) unterstreicht, dass sein Entwurf für die Verlängerung der Mietpreisbremse längst fertiggestellt sei und das Bundeskanzleramt bereits seit Wochen vorliege. Er betont, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) abgestimmt wurden.

Die Mietpreisbremse soll verhindern, dass die Mieten bei neuen Mietverträgen mehr als zehn Prozent über die ortsübliche Vergleichsmiete steigen. Die Entscheidung über deren Anwendung liegt jedoch bei den Bundesländern, die diese gut begründen müssen. Buschmann hat einer Verlängerung bis Ende 2029 zugestimmt, weist jedoch auf die notwendige Verfassungsmäßigkeit hin. Gemäß einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts greift die Mietpreisbremse in das Eigentumsrecht der Vermieter ein, weshalb strengere Anforderungen an die Begründung durch die Länder gestellt werden sollten.

Während Buschmann auf eine schnelle Umsetzung drängt, pocht SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese auf eine effektive Ausgestaltung des Gesetzes. Wiese fordert unter anderem, dass Neubauten, die ab 2024 erstmalig genutzt werden, ebenfalls von der Mietpreisbremse erfasst werden. Bislang gilt diese Regelung nur für Gebäude, die seit Oktober 2014 erstmals bezogen wurden.

Dem gegenüber zeigt sich Buschmann weniger offen für weitergehende Änderungen, insbesondere für die von den Grünen vorgeschlagene Senkung der Kappungsgrenze. Diese legt fest, wie stark die Mieten bestehender Verträge angehoben werden dürfen. Derzeit dürfen die Mieten innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent, maximal jedoch bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, steigen. In besonders angespannten Märkten gilt eine Grenze von 15 Prozent.