20. August, 2026

Politik

50+1-Regel vor dem Aus? Bundeskartellamt stellt kritische Fragen

50+1-Regel vor dem Aus? Bundeskartellamt stellt kritische Fragen

Das Bundeskartellamt hat überraschende Einschätzungen zur viel diskutierten 50+1-Regel vorgelegt. In einem 18-seitigen Schreiben an die betroffenen Parteien äußerte die Behörde Zweifel an der Notwendigkeit dieser Regel für die Ausgeglichenheit des sportlichen Wettbewerbs.

Bislang argumentierten Befürworter der 50+1-Regel, dass sie zur Stabilität und Ausgeglichenheit im Fußball beitrage. Doch laut der jüngsten Einschätzung des Kartellamts ist kein direkter Wert dieser Regel für den Wettbewerb erkennbar. Stattdessen kritisiert das Amt die engen Verbindungen der ausgegliederten Kapitalgesellschaften zu den Vereinen und weist auf strukturelle Defizite hin. Ein Beispiel hierfür ist das geschlossene Mitgliedermodell von RB Leipzig, bei dem aktuell nur 23 stimmberechtigte Mitglieder existieren, die vom Club selbst bestimmt werden.

Christian Müller, früherer Geschäftsführer der Deutschen Fußball Liga (DFL), äußerte sich zuversichtlich, dass die 50+1-Regel weiterhin geduldet werde. Allerdings, so Müller, müsse der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und die DFL die Regel konsequent und gleichmäßig durchsetzen – auch gegen die großen Vereine.

Die DFL kündigte an, dem Kartellamt die konkrete und einheitliche Anwendung der Regel näherzubringen. Sowohl DFL als auch DFB gaben sich insgesamt gelassen und glaubten an den Fortbestand der 50+1-Regel. Bereits im Juli des vergangenen Jahres hatten sich die DFL und das Kartellamt grundsätzlich auf Änderungen der umstrittenen Regel verständigt. Diese besagt im Kern, dass Investoren keine Stimmenmehrheit an den Kapitalgesellschaften von Vereinen übernehmen dürfen.

Die notwendige Abstimmung der Vereine über die Neuregelung bei einer Mitgliederversammlung musste jedoch schon mehrfach verschoben werden.