09. Februar, 2025

Politik

Schadensregister Ukraine: Jetzt Entschädigungsanträge auch für persönliche Verluste möglich

Schadensregister Ukraine: Jetzt Entschädigungsanträge auch für persönliche Verluste möglich

Ukrainische Bürger haben nun die Möglichkeit, Entschädigungen für den Verlust nahestehender Personen durch den andauernden russischen Angriffskrieg zu beantragen. Das in Den Haag ansässige Schadensregister für die Ukraine hat bekanntgegeben, dass neben Sachschäden nun auch Anträge für persönliche Verluste akzeptiert werden. Diese Erweiterung stellt einen wichtigen Schritt zur Anerkennung des großen menschlichen Leids dar und bietet Familien die Möglichkeit, ihren schweren Verlust in rechtlicher Form geltend zu machen.

Bereits zuvor konnten Ukrainer Sachschäden, etwa die Zerstörung von Wohnhäusern, melden. Das Register verzeichnet bisher rund 13.000 Forderungen mit einem Gesamtwert von 800 Millionen Euro. Bei Anträgen für persönliche Verluste müssen detaillierte Informationen zur verstorbenen Person und den Umständen des Todes vorgelegt werden, jedoch sind keine Belege für direkte finanzielle Einbußen erforderlich. Die Antragstellung erfolgt digital.

Das Schadensregister wurde im April auf Initiative von 43 Staaten sowie der Europäischen Union ins Leben gerufen. Es soll jedoch weder die Anträge prüfen noch Zahlungen leisten. Diese Aufgaben fallen einem internationalen Entschädigungsmechanismus zu, der erst nach Beendigung des Krieges aktiv werden soll.