Ein 17 Jahre alter Streit findet sein Ende
Der jahrelange Rechtsstreit um die gescheiterte Übernahme von Volkswagen ist für die Porsche SE endgültig beendet. Die Porsche Automobil Holding hat im Rechtsstreit um die versuchte Übernahme der Volkswagen AG einen endgültigen Sieg errungen. Der Bundesgerichtshof wies die Rechtsbeschwerden mehrerer Kläger gegen einen Entscheid des Oberlandesgerichts Celle zurück, wie die Holding mitteilte. Damit scheitern rund 40 Kläger, zumeist US-Hedgefonds, rechtskräftig mit Schadensersatzforderungen in Höhe von 5,4 Milliarden Euro.

Worum es in der Klage ging
Die Kläger hatten der Porsche SE vorgeworfen, die Märkte beim schrittweisen Aufbau der VW-Beteiligung ab 2005 nicht rechtzeitig über die tatsächlichen Absichten informiert zu haben. Hintergrund ist die legendäre Übernahmeschlacht von 2008: Porsche hatte seinen VW-Anteil sukzessive aufgestockt, auf 35,14 Prozent im September 2008, und im Oktober desselben Jahres angekündigt, die Beteiligung bis auf 75 Prozent auszubauen, was VW-Leerverkäufer in Bedrängnis brachte und den Kurs kurzzeitig zur teuersten Aktie der Welt machte. Die klagenden Hedgefonds werfen Porsche vor, seine wahren Absichten zuvor verschleiert und dadurch Anleger, insbesondere Leerverkäufer, geschädigt zu haben. Am Ende scheiterte der Versuch, VW zu übernehmen, stattdessen wurde Porsche selbst zur Marke im VW-Konzern.

Mit dem Beschluss des BGH steht nun bindend fest, dass den Klägern keine Ansprüche auf Schadensersatz zustehen. Die ausgesetzten sechs Ausgangsverfahren müssen auf Basis dieses Urteils formal abgewiesen werden. Das Kapitalanleger-Musterverfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
Bereits der jüngste einer ganzen Reihe von Etappensiegen
Für Porsche SE ist die Entscheidung kein Einzelfall, sondern der vorläufige Schlusspunkt einer langen Prozessgeschichte. Bereits 2015 hatte das Oberlandesgericht Stuttgart eine Klage mehrerer Hedgefonds über 1,2 Milliarden Euro abgewiesen, mit der Begründung, Porsche habe keine „grob unrichtigen Auskünfte“ gegeben. Der Bundesgerichtshof bestätigte diese Entscheidung, indem er die Nichtzulassungsbeschwerde der Fonds zurückwies. Das seit 2017 vor dem Oberlandesgericht Celle laufende Musterverfahren war der größere, verbliebene Streitkomplex, in dem es nun um die deutlich höhere Schadensersatzsumme von 5,4 Milliarden Euro ging. Mit dessen rechtskräftigem Abschluss ist die juristische Aufarbeitung der gescheiterten VW-Übernahme für Porsche SE nach knapp zwei Jahrzehnten weitgehend beendet.

Die Aktie reagiert positiv
Die Nachricht kommt für Porsche SE zu einem Zeitpunkt, in dem der Konzern ohnehin im Fokus der Anleger steht, erst Mitte September hatte die Holding ihre Prognose für das angepasste Konzernergebnis nach Steuern 2026 angepasst. Der endgültige Wegfall der Milliardenrisiken aus dem VW-Rechtsstreit dürfte die Bilanz zusätzlich entlasten, auch wenn Porsche SE als reine Beteiligungsholding, deren Wert fast ausschließlich von den Anteilen an Volkswagen und der Porsche AG abhängt, das eigentliche operative Geschäft davon unberührt bleibt.
Für Anleger markiert der endgültige Sieg vor dem BGH vor allem eines: Eine seit Jahren im Raum stehende Unsicherheit über eine mögliche Milliardenbelastung ist nun endgültig vom Tisch, ein Umstand, der insbesondere für langfristig orientierte Porsche-SE-Aktionäre Klarheit schafft, während der Konzern gleichzeitig mit den operativen Herausforderungen bei seiner Kernbeteiligung Volkswagen sowie der Sportwagentochter Porsche AG zu kämpfen hat.


