Das palästinensische Außenministerium in Ramallah hat offiziell die Beteiligung an der von Südafrika initiierten Völkermord-Klage gegen Israel vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) beantragt, wie das Gericht in Den Haag am Montagabend bekanntgab. Dieser Schritt wurde im Namen Palästinas unternommen, dessen Staatlichkeit bislang nur von wenigen Ländern anerkannt wird. Die Vereinten Nationen haben den palästinensischen Gebieten bisher keine volle Mitgliedschaft zuerkannt.
Wann der IGH über den Antrag der Palästinenser entscheiden wird, bleibt unklar. Sollten die Palästinenser zugelassen werden, hätten ihre Behörden die Möglichkeit, aktiv am Verfahren teilzunehmen. Auch andere Länder wie Kolumbien, Libyen und Nicaragua haben signalisiert, sich der südafrikanischen Klage anschließen zu wollen.
Südafrika hatte Ende 2023 Klage gegen Israel eingereicht und dem Staat Verstöße gegen die Völkermordkonvention aufgrund der Angriffe auf den Gazastreifen vorgeworfen. In bisherigen Entscheidungen hat der IGH Israel zu Sofortmaßnahmen aufgefordert, um Menschen zu schützen, jedoch bleibt das Hauptverfahren zum Vorwurf des Völkermordes davon unberührt. Es wird erwartet, dass sich dieses Verfahren über Jahre hinziehen kann.
Israel hat die Anschuldigungen vehement zurückgewiesen und beruft sich auf sein Recht auf Selbstverteidigung nach dem Terrorangriff der Hamas und anderer Gruppen am 7. Oktober, bei dem etwa 1200 Menschen ermordet wurden. Laut palästinensischen Behörden haben die anschließenden israelischen Angriffe bislang mehr als 36.000 Todesopfer gefordert.