Die jüngsten Entwicklungen in der deutschen Verkehrsgesetzgebung zeichnen sich durch eine bevorstehende Sitzung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat aus. Diese soll am kommenden Mittwoch stattfinden und könnte entscheidende Fortschritte bringen. Ziel ist es, nach dem vorläufigen Scheitern der neuen Gesetzespläne zur Flexibilisierung von Verkehrseinrichtungen wie Busspuren und Tempo-30-Zonen, einen Durchbruch zu erzielen. Die Bundesregierung hat das gemeinsame Gremium angerufen, um die Zukunft der Gesetzesänderungen zu sichern.
Im November hatte der Bundesrat überraschend gegen die vom Bundestag bereits beschlossenen Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes gestimmt. Diese Änderungen hatten unter anderem eine Novellierung der Straßenverkehrsordnung zur Folge, die ebenfalls auf unbestimmte Zeit verschoben wurde. Die zentralen Ziele des neuen Gesetzes fokussieren sich neben der Verbesserung der Verkehrssicherheit auch auf Klima- und Umweltschutz, Gesundheit und städtebauliche Entwicklungen.
Besondere Flexibilität sollte es bei Bewohnerparkzonen, Busspuren und Radwegen geben. Eine vereinfachte Anordnung von Tempo 30 war speziell auf Straßenabschnitten an Spielplätzen, Schulwegen und Verbindungsstrecken zwischen bestehenden Tempo-30-Zonen vorgesehen. Zum Schutz vor Auffahrunfällen hätte ein Verbot für Lkw über 3,5 Tonnen, Notbremsassistenten bei Geschwindigkeiten über 30 Kilometern pro Stunde abzuschalten, eingeführt werden sollen. Zudem war die Einführung eines einheitlichen Verkehrszeichens für Ladezonen geplant, um das Parken in zweiter Reihe zu minimieren.
Nach den bisherigen Rückschlägen herrscht nun eine spürbare Anspannung, aber auch Hoffnung, dass der Vermittlungsausschuss den Weg für diese fortschrittlichen Änderungen ebnen kann.