Die Sanktionsbeschlüsse der Europäischen Union gegen die zentrale russische Wertpapierverwahrstelle NSD sind vom Gericht der EU bestätigt worden. Den Richtern zufolge kann das Unternehmen die russische Regierung bei der Mobilisierung von Finanzmitteln unterstützen, was zur Fortsetzung der Destabilisierung der Ukraine beitragen könnte. Das Gericht entschied daher am Mittwoch in Luxemburg, dass das Einfrieren der Gelder rechtmäßig sei und wies eine entsprechende Klage des NSD ab. Allerdings steht dem Finanzinstitut der Rechtsweg zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) noch offen.
Die NSD operiert als die Hauptwertpapierverwahrstelle in Russland und ist ein Teil der Moskauer Börse. Trotz des privatrechtlichen Status der Börse besitzt der russische Staat erhebliche Kontrolle über das Unternehmen, unter anderem durch die Zentralbank.
Für die breite russische Bevölkerung ist die Nationale Wertpapierverwahrstelle kaum bekannt. Die Privatisierung der 1990er Jahre, die von vielen als Betrug empfunden wurde, führte dazu, dass nur wenige Russen in Aktien investiert haben. Die bisherigen EU-Sanktionen gegen die Moskauer Börse und das NSD hatten kaum Auswirkungen auf deren interne Abläufe.
Das NSD argumentierte, dass durch das Einfrieren der Gelder das Eigentumsrecht ihrer Kunden beeinträchtigt werde, was die Richter jedoch nicht akzeptierten.
Darüber hinaus wurden auch die Klagen mehrerer russischer Geschäftsleute abgewiesen, die sich gegen Sanktionen wehrten, welche sie verpflichteten, ihre finanziellen Ressourcen und Gelder vor dem 1. September 2022 zu melden und mit den nationalen Behörden zu kooperieren. Die Richter hielten diese Pflichten für gerechtfertigt, um Rechts- und Finanzkonstruktionen zu verhindern, die der Umgehung der Sanktionen dienen könnten.
Seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine hat die EU Sanktionen gegen mehr als 2000 Personen und Organisationen verhängt. Zahlreiche Klagen gegen diese Maßnahmen sind derzeit vor Gericht anhängig. Während einige Klagen erfolgreich waren, scheiterten andere, wie etwa die des ehemaligen FC Chelsea-Besitzers Roman Abramowitsch.