In der aktuellen Diskussion um die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns werfen die Arbeitgeber Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vor, die Rechtslage gezielt zu verdrehen. Anlass hierfür ist ein Schreiben, mit dem Heil die Mindestlohnkommission auffordert, die Lohnuntergrenze in Deutschland unter Berücksichtigung der EU-Mindestlohnrichtlinie zügig auf 60 Prozent des mittleren Lohnniveaus anzuheben. Eine solche Anpassung würde den Mindestlohn auf rund 15 Euro pro Stunde erhöhen.
"Unser nationaler Referenzwert ist, völlig rechtmäßig, die Tariflohnentwicklung", erklärte Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), in einem Interview mit der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Kampeter kritisiert, dass Heil durch sein Handeln die Rechtslage missachtet und damit der Mindestlohnkommission schadet.
Laut Kampeter ermöglicht die EU-Richtlinie den Mitgliedstaaten, unterschiedliche Referenzwerte heranzuziehen, um die Angemessenheit der gesetzlichen Mindestlöhne zu bewerten. Neben dem 60-Prozent-Kriterium könnten ebenso nationale Referenzwerte berücksichtigt werden. Kampeter, selbst Mitglied der Mindestlohnkommission, stellt angesichts des neuen Konflikts die weitere Beteiligung der Arbeitgeber an der Kommission infrage. "Deswegen werden wir sie in naher Zukunft in unseren Gremien diskutieren", so Kampeter.
Bundesarbeitsminister Heil sieht hingegen die EU-Richtlinie als klare Vorgabe, die eine erhebliche Erhöhung des Mindestlohns auf bis zu 15 Euro in den kommenden zwei Jahren erforderlich macht. Momentan beträgt die Lohnuntergrenze 12,41 Euro brutto pro Stunde und wird ab dem 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro steigen, gemäß bereits beschlossenen Anpassungen. Heil führt weiter aus, dass der Mindestlohn im Jahr 2026 zwischen 14 und 15 Euro liegen wird.
In seinem Schreiben an die Mindestlohnkommission betonte Heil, dass die neuen EU-Vorgaben als erreicht gälten, wenn die Kommission den Mindestlohn von 60 Prozent des mittleren Lohns berücksichtigt. Die EU-Mindestlohn-Richtlinie müsse bis zum 15. November in nationales Recht umgesetzt werden.