04. Juli, 2026

Politik

Verschärfte Sicherheitsbestimmungen: Flüssigkeitsregeln im Handgepäck treten erneut in Kraft

Verschärfte Sicherheitsbestimmungen: Flüssigkeitsregeln im Handgepäck treten erneut in Kraft

Fluggäste sind künftig wieder an strengere Richtlinien gebunden, was das Mitführen von Flüssigkeiten im Handgepäck betrifft. Seit Monatsbeginn dürfen flüssige Inhalte nur noch in kleinen Behältern bis zu 100 Millilitern transportiert werden, vorausgesetzt, sie sind in einer durchsichtigen Plastiktasche von maximal einem Liter Volumen verpackt. Diese Entwicklung geht auf Angaben der Bundespolizei und des Frankfurter Flughafenbetreibers Fraport zurück.

Der Hintergrund für diese erneute Verschärfung liegt in Sicherheitsbedenken der EU. Zweifel an der Zuverlässigkeit neuer Gepäckscanner, die mithilfe der aus der Medizin bekannten Computer-Tomographie-Technik (CT) arbeiten, führten zu dieser Entscheidung. Diese hochmodernen Scanner haben die Fähigkeit, in Sekundenschnelle dreidimensionale Bilder des Handgepäcks zu erstellen, wodurch die herkömmlichen Flüssigkeitsregelungen theoretisch obsolet hätten werden können.

Bereits 2006 war eine Flüssigkeitsregel eingeführt worden, die an bestimmten Kontrollspuren zeitweise ausgesetzt wurde, wenn CT-Scanner zum Einsatz kamen. Diese ermöglichten auch das Mitführen größerer Flaschen im Handgepäck. Nun ist diese Lockerung angesichts der unklaren Sicherheitslage beendet, zumindest bis eine erneute Überprüfung diese Zweifel ausräumt.

Neue EU-Vorgaben besagen jetzt, dass größere Flüssigkeitsbehälter wieder strikt verboten sind, während Behälter bis zu 100 Milliliter weiterhin im Handgepäck bleiben können. Elektronische Geräte können ebenfalls im Koffer verbleiben, wenn CT-Scanner genutzt werden. An Kontrollspuren, die noch auf herkömmliche Scanner setzen, müssen Elektronik und Flüssigkeitsbeutel jedoch nach wie vor zeitraubend ausgepackt und vorgezeigt werden. Medikamente und flüssige Babynahrung sind von diesen Regeln weiterhin ausgenommen.