Das Verfassungsgericht in Tschechien hat in einer bahnbrechenden Entscheidung die Rechte von Hebammen erheblich gestärkt. Den Richtern in Brünn (Brno) zufolge dürfen Hebammen künftig auch Hausgeburten begleiten, was bisher durch drohende Sanktionen verhindert wurde. Bislang drohte ihnen bei der nicht in einem Krankenhaus stattfindenden Geburt ein Bußgeld von bis zu umgerechnet knapp 40.000 Euro.
Das Gericht kritisierte die bestehende Praxis als absurd, da Hausgeburten gesetzlich nicht verboten sind, aber Hebammen faktisch dennoch daran gehindert wurden, Gebärende zu betreuen. Diese ursprüngliche Regelung entsprach nicht dem Schutz der geistigen und körperlichen Unversehrtheit der Frauen. In ihrer Urteilsbegründung betonten die Richter, dass es keinen vernünftigen Grund gäbe, warum Schwangere nicht auf die Dienste von fachlich ausgebildeten Geburtshilfe-Spezialisten zurückgreifen sollten.
Das Gesundheitsministerium wurde vom Gericht aufgefordert, eine Neuregelung zu entwickeln. Außerdem stellt das Urteil klar, dass Geburtshilfe bei einer Hausgeburt nicht als Gesundheitsleistung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden muss. Die tschechische Liga der Menschenrechte begrüßte die Entscheidung als bedeutenden Fortschritt, der werdenden Müttern neue Möglichkeiten eröffne.
Zum Vergleich: In Deutschland haben Frauen das Recht auf die freie Wahl des Geburtsortes. Hier dürfen Hebammen die Geburt eigenständig begleiten, solange keine medizinischen Komplikationen auftreten.