Trotz der drohenden Strafen setzen viele Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben zur Frauenquote in Vorständen nicht um. Dies geht aus einem aktuellen Bericht der Bundesregierung hervor, der jüngst vom Kabinett abgesegnet wurde. Demnach hat im Jahr 2021 nur 62,1 Prozent der insgesamt 2109 betroffenen Unternehmen eine Zielgröße festgelegt, während 53 Prozent dieser Unternehmen sich für das Ziel null entschieden – also keine Frauen in den Vorständen zu haben.
Die Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) kritisiert dieses Vorgehen scharf und fordert härtere Sanktionen sowie eine konsequentere Durchsetzung der bestehenden Vorschriften. Die aktuelle Überwachung obliegt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) und dem Bundesamt für Justiz.
Die gesetzliche Verpflichtung zur Festlegung von Zielgrößen besteht seit 2015, mit einer Ausweitung im Jahr 2021, die eine Begründung für eine Zielgröße von null vorschreibt. Eine Analyse der Organisation "Frauen in die Aufsichtsräte" (Fidar) weist darauf hin, dass bei Verstößen Geldbußen von bis zu 50.000 Euro drohen, bei kapitalmarktorientierten Unternehmen sogar bis zu zwei Millionen Euro.
Seit 2016 sind auch börsennotierte Unternehmen verpflichtet, eine Frauenquote von 30 Prozent bei der Neubesetzung von Aufsichtsratsposten einzuhalten. Diese Maßnahme hat bereits zu einer Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten von 2015 bis 2021 um mehr als zehn Prozentpunkte auf 35,7 Prozent geführt.
In Vorständen hingegen sind Frauen weiterhin stark unterrepräsentiert, was teilweise auf die geringe Zahl von Unternehmen zurückzuführen ist, die der seit 2022 geltenden Regelung unterliegen, nach der in Vorständen mit mehr als drei Mitgliedern mindestens eine Frau und ein Mann vertreten sein müssen. Diese Regelung betrifft derzeit nur 65 Unternehmen.
Die Präsidentin von Fidar, Anja Seng, fordert eine Ausweitung der 30-Prozent-Frauenquote und der Vorstandsquote auf alle etwa 2.000 betroffenen Unternehmen. Der Bund zeigt indes Fortschritte mit einer Frauenquote von 45 Prozent in den Führungsetagen seiner obersten Bundesbehörden und strebt bis 2025 eine Geschlechterparität an.
Das Konzept des Führens in Teilzeit wird als positiver Hebel angesehen, muss jedoch geschlechtsneutral und mit einem Teilzeitanteil von mehr als 50 Prozent umgesetzt werden, um stereotype Vorstellungen zu vermeiden.