10. Juli, 2026

Politik

Sozialgericht Hamburg: Flexible Bargeldgrenzen für Geflüchtetenkarte gefordert

Sozialgericht Hamburg: Flexible Bargeldgrenzen für Geflüchtetenkarte gefordert

Das Sozialgericht Hamburg hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass starre Bargeldobergrenzen auf der Bezahlkarte für Geflüchtete nicht ausreichen, um spezielle Bedürfnisse, wie beispielsweise von Schwangeren oder Familien mit Kleinkindern, zu decken. Die zuständige Sozialbehörde müsse die individuellen Lebensumstände der Antragstellenden berücksichtigen. Diese Klarstellung sei wichtig, da starre Obergrenzen den besonderen Bedarf nicht abbilden könnten, erklärte eine Gerichtssprecherin gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

Gleichzeitig betonte das Gericht, dass die Bezahlkarte an sich nicht kritisiert werde. "Das ist schon mal eine ganz wichtige Botschaft", ergänzte die Gerichtssprecherin. Die Karte sei weder unwürdig noch unangemessen, sondern entspreche dem gesellschaftlichen Trend des bargeldlosen Bezahlens.

Der konkrete Fall bezieht sich auf eine geflüchtete Familie mit einem 2022 geborenen Kind, die noch in diesem Jahr ein weiteres Kind erwartet. Diese Familie forderte eine Erhöhung des Bargeldbetrags oder eine zusätzliche Einzahlung des Mehrbedarfs auf ein anderes Konto. Momentan erhält die Familie einen Bargeldbetrag von 110 Euro. Das Gericht gewährte ihnen nun einen erhöhten Bargeldbedarf von 270 Euro.

Es wird allerdings erwartet, dass diese Entscheidung ohne weitreichende Auswirkungen bleibt. Zum einen, weil das Urteil in erster Instanz gefällt wurde und zum anderen, weil der Beschluss im Eilverfahren ergangen ist. Somit ist die Entscheidung vorläufig und noch nicht rechtskräftig.

Asylbewerber in Hamburg erhalten einen Teil ihrer staatlichen Leistungen über die Bezahlkarte, um unter anderem zu verhindern, dass Geld an Schlepper oder ins Ausland übertragen wird. Die Sozialbehörde wies darauf hin, dass die Gerichtsentscheidung am grundlegenden Modell der Bezahlkarte in Hamburg nichts ändern werde. Es sei weder die Rechtmäßigkeit noch das System der Bezahlkarte infrage gestellt worden. "Auch eine feste Bargeldobergrenze hält das Gericht nicht per se für rechtswidrig," heißt es von Seiten der Behörde. Bis Mitte August hat die Behörde Zeit, die Entscheidung anzufechten.