Eine unerwartete Wendung im sächsischen Landtag: Ein Softwarefehler führte zu einer fehlerhaften Berechnung der Mandatsverteilung nach der kürzlich abgeschlossenen Landtagswahl. Dies gab die Landeswahlleitung bekannt. Dank einer nachträglichen Überprüfung wurde der Fehler identifiziert und das Ergebnis entsprechend korrigiert.
Konkret erhalten die Grünen und die SPD jeweils einen zusätzlichen Sitz, während CDU und AfD jeweils einen Sitz verlieren. Diese Neuberechnung hat jedoch keine Auswirkungen auf die bestehende Mehrheitsverteilung: Die bisherige Koalition aus CDU, Grünen und SPD behält ihre aktuelle Sitzanzahl, bleibt aber weiterhin ohne absolute Mehrheit. Interessant ist, dass dadurch die AfD ihre Sperrminorität verliert.
Die Sperrminorität bezeichnet die Konstellation, bei der eine Partei über mehr als ein Drittel der Mandate verfügt und so Entscheidungen, die eine Zweidrittelmehrheit erfordern, blockieren kann. Diese Blockade hätte es der AfD ermöglicht, wichtige Landesentscheidungen zu beeinflussen, wie etwa die Ernennung von Verfassungsrichtern oder der Spitze des Landesrechnungshofs.
Jan Zwerg, Generalsekretär der sächsischen AfD, nahm die Neuberechnung gelassen und kündigte an, die Ergebnisse intern zu prüfen. Parteichef Jörg Urban betonte dagegen, dass die Frage der Neuverschuldung für ihn von großem Interesse sei. Darüber hinaus plant er, mit den neuen Mehrheiten im Landtag einen Untersuchungsausschuss zur Corona-Politik und zur Mittelvergabe für Asylpolitik ins Leben zu rufen.
Die überarbeitete Sitzverteilung sieht wie folgt aus: Die CDU kommt auf 41 Mandate und bleibt damit stärkste Fraktion. Die AfD verfügt nun über 40 Sitze, das BSW über 15. Die SPD erhält 10 Sitze, die Grünen 7, die Linke 6 und die Freien Wähler gewinnen ein Direktmandat. Der sächsische Landtag besteht insgesamt aus 120 Sitzen.
Der Zwischenfall weckte Zweifel an der Genauigkeit der neuen Software, die erst 2023 nach einer Gesetzesänderung eingeführt wurde, um die Sitzverteilung zu berechnen. Trotz intensiver Tests und erfolgreicher Anwendung bei der letzten Kommunalwahl trat der Fehler erstmals bei der Landtagswahl auf. Der zuständige IT-Dienstleister arbeitet derzeit an der Analyse und Behebung des Problems.