09. Juli, 2026

Politik

FDP: Grundlegende Reformen beim Bürgergeld unabdingbar

FDP: Grundlegende Reformen beim Bürgergeld unabdingbar

In der anhaltenden Kontroverse über das Bürgergeld fordert die FDP tiefgreifende Veränderungen. Laut Bijan Djir-Sarai, dem Generalsekretär der FDP, sollen die bereits geplanten Verschärfungen der Ampel-Koalition im Rahmen des kommenden Bundeshaushalts und eines Wachstumspakets nicht ausreichen. Djir-Sarai betonte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: „Wir wollen weitere Reformen beim Bürgergeld.“ Einerseits müsse sich Leistung wieder lohnen und andererseits sollten Sozialausgaben des Staates gezielt denen zugutekommen, „die tatsächlich Unterstützung benötigen“.

Kritik an der bisherigen Herangehensweise der CDU ließ Djir-Sarai nicht aus. Er warf den Christdemokraten vor, keine klare Linie zu verfolgen. Besondere Kritik äußerte er an den rückgängig gemachten Reformvorschlägen des CDU-Generalsekretärs Carsten Linnemann. Djir-Sarai ergänzte: „Wem Leistungsgerechtigkeit am Herzen liegt, sollte sich also nicht auf die CDU verlassen.“

Carsten Linnemann von der CDU hatte gefordert, mutmaßlich arbeitsunwilligen Bürgergeld-Bezieherinnen und Beziehern die Grundsicherung vollständig zu entziehen. Dieser Vorstoß wurde prompt vom Vize-Vorsitzenden der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Christian Bäumler, kritisiert. Bäumler wies darauf hin, dass viele der Betroffenen psychische Probleme haben und dass es mit dem christlichen Menschenbild unvereinbar sei, Menschen dem Hunger auszusetzen.

Angesichts der steigenden Ausgaben für das Bürgergeld hatte die Bundesregierung bereits striktere Regelungen angekündigt, um mehr Empfängerinnen und Empfänger zur Arbeitsaufnahme zu bewegen. Diese geplanten Maßnahmen sind Teil einer größeren Wachstumsinitiative, die noch mehr Anreize für die Aufnahme von Beschäftigungen schaffen soll. Dies umfasst unter anderem die Akzeptanz längerer Arbeitswege, strengere Sanktionen bei Arbeitsverweigerung und Leistungsreduktionen bei Schwarzarbeit. Die Umsetzung dieser gesetzlichen Anpassungen wird gemeinsam mit dem Haushaltsgesetz oder im zweiten Halbjahr 2024 erwartet.