Die Europäische Kommission unter der Führung von Ursula von der Leyen hat laut einem Urteil des EU-Gerichts gegen EU-Recht verstoßen, indem sie keine ausreichenden Informationen zu milliardenschweren Corona-Impfstoffverträgen zur Verfügung gestellt hat. Die Richter in Luxemburg kritisierten, dass besonders hinsichtlich möglicher Interessenkonflikte und Entschädigungsregelungen für Impfstoffhersteller nicht genug Einblick gewährt wurde. Das Urteil könnte vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) angefochten werden.
Während der Pandemie verhandelte die EU-Kommission in den Jahren 2020 und 2021 im Namen der Mitgliedstaaten Verträge über Hunderte Millionen Dosen Impfstoff. Diese Vorgehensweise war oft Gegenstand von Kritik, da die Verträge nur teilweise öffentlich gemacht wurden und es zu Verzögerungen bei der Impfstofflieferung kam. Zusätzlich dazu ermittelt die Europäische Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang.
Im Jahr 2021 beantragten EU-Abgeordnete und Privatpersonen, Zugang zu den vollständigen Verträgen zu erhalten. Die Kommission gewährte diesen jedoch nur teilweise, woraufhin Klagen eingereicht wurden. Nun wurde den Klägern teilweise Recht gegeben. Das Urteil fällt zeitlich brisant, da es nur einen Tag vor der Abstimmung im Europäischen Parlament über eine zweite Amtszeit von Ursula von der Leyen als Kommissionspräsidentin verkündet wurde.
Das Gericht bemängelte, dass die EU-Kommission nicht ausreichend darlegen konnte, inwiefern ein umfassender Zugang zu Entschädigungsregeln die geschäftlichen Interessen der Unternehmen gefährden würde. Zudem habe die Kommission den Zugang mit dem Schutz der Privatsphäre der beteiligten Personen verweigert. Die Kläger hätten jedoch den besonderen öffentlichen Interessen an der Veröffentlichung der Daten ordnungsgemäß nachgewiesen: Nur durch die Offenlegung der Namen und beruflichen Rollen der beteiligten Personen könne ein möglicher Interessenkonflikt überprüft werden.
Nach dem Urteil wies die EU-Kommission darauf hin, dass sie in weiten Teilen im Recht sei und die Kritik des Gerichts besonders auf die Geheimhaltungsinteressen der Pharmaindustrie bezogen sei. Diese Interessen könne die Kommission nicht ignorieren, ohne als zukünftiger Verhandlungspartner Schaden zu nehmen.