04. Juli, 2026

Politik

Cannabis: Erlaubnisverfahren für Anbauvereine nimmt Fahrt auf

Cannabis: Erlaubnisverfahren für Anbauvereine nimmt Fahrt auf

Mit der schrittweisen Legalisierung von Cannabis für Volljährige in Deutschland kommen auch die Vorbereitungen für Anbauvereine ins Rollen. Eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab, dass bundesweit bereits mehr als 280 Anträge auf Erlaubnisse für Anbauvereine bei den zuständigen Länderbehörden eingegangen sind. Spitzenreiter ist Nordrhein-Westfalen mit 69 Anträgen, gefolgt von Niedersachsen mit 27 Anträgen, von denen bereits elf genehmigt wurden. In allen anderen Ländern wurden bisher lediglich drei Erlaubnisse erteilt.

Seit dem 1. Juli können sogenannte nicht-kommerzielle "Anbauvereinigungen" mit bis zu 500 Mitgliedern eine Genehmigung beantragen. Diese Clubs ermöglichen es Erwachsenen, Cannabis gemeinsam anzubauen und es zum Eigenkonsum untereinander abzugeben. Dabei ist die Einhaltung strenger Auflagen erforderlich. Die Legalisierung des Cannabiskonsums für Volljährige trat bereits am 1. April in Kraft, wobei bis zu drei Pflanzen in Privatwohnungen angebaut und bis zu 50 Gramm Cannabis aufbewahrt werden dürfen.

In Baden-Württemberg und Bayern wurden ebenfalls zahlreiche Anträge gestellt, jedoch sind dort noch keine Genehmigungen erteilt worden. Außer in Niedersachsen haben bisher nur Anbauvereine in Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Rheinland-Pfalz erste Genehmigungen erhalten. Die zuständigen Landesbehörden berichten von komplexen Antragsverfahren, bei denen Vereine unter anderem Angaben zu Mitgliederzahlen, Standort und Größe der Anbauflächen sowie Sicherungsmaßnahmen und ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept machen müssen.

Besondere Aufmerksamkeit widmen die Behörden überarbeiteten Konzepten und Satzungen der Vereine. Mängel beim Jugendschutz, etwa unzureichende Abstände zu Kitas und Schulen, führten oft zu Ablehnungen. Berlin hat als einziges Land noch keine Verordnung zur Klärung der Zuständigkeiten erlassen, weshalb übergangsweise die zwölf Bezirke den Prozess abwickeln.

Um Missbrauch des genehmigten Anbaus zu verhindern, hat der Bund zusätzliche Vorgaben festgelegt. Länder können die Zahl der Anbauvereine auf einen Verein je 6000 Einwohner begrenzen. Cannabis-Befürworter sehen hierin jedoch ein Hindernis für die legale Produktion und warnen vor einem erstarkenden Schwarzmarkt.

Eine erteilte Erlaubnis gilt zunächst für sieben Jahre und kann nach fünf Jahren verlängert werden. Pro Mitglied dürfen täglich bis zu 25 Gramm, monatlich jedoch maximal 50 Gramm Cannabis abgegeben werden. Für junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren gilt eine Obergrenze von 30 Gramm monatlich mit einem maximalen THC-Gehalt von zehn Prozent.

Mehrere Länder haben zudem Bußgeldkataloge für Verstöße gegen Cannabis-Regeln eingeführt. So gilt in Hessen seit dem 1. Juli ein entsprechender Katalog, in Schleswig-Holstein seit dem 5. Juli. In anderen Ländern wie Bremen und Mecklenburg-Vorpommern sind die Kataloge noch in Arbeit, während Baden-Württemberg auf einen eigenen Katalog verzichtet und den gesetzlichen Bußgeldrahmen als ausreichend ansieht.