Das Bundeswirtschaftsministerium plant, den Fernwärmemarkt durch eine Novelle der Fernwärme-Verordnung transparenter und verbraucherfreundlicher zu gestalten. Das Hauptziel der Gesetzesänderung besteht darin, Verbrauchern mehr Klarheit über die Kostenstruktur und Preisbildung zu verschaffen und sie besser vor überhöhten Preisen zu schützen, wie das Ministerium auf Anfrage bestätigte. Das Nachrichtenmagazin „Politico“ hatte erstmals am Mittwoch über diese Pläne berichtet.
Ein zentraler Punkt des Entwurfs ist die Erweiterung der Veröffentlichungspflichten für Fernwärmeversorgungsunternehmen. Zukünftig sollen diese eine Musterrechnung im Internet zugänglich machen, aus der die Anwendung etwaiger Preisänderungsklauseln klar hervorgeht. Damit sollen die Verbraucher die Preisberechnungen besser nachvollziehen können.
Aus Sicht von Verbraucherschützern wie Thomas Engelke vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sind diese Maßnahmen ein Fortschritt. Jedoch kritisieren sie das Fehlen einer bundesweiten Preisaufsicht. Engelke betont, dass der Fernwärmemarkt im Energiesektor ein starkes Monopol darstellt und eine zentrale Preisüberwachung durch eine Bundesbehörde erforderlich sei, um die Verbraucher wirksam vor ungerechtfertigten Preiserhöhungen zu schützen.
Fernwärme ist eine Form der Energieversorgung, bei der Wärme zentral in Kraft- oder Heizwerken erzeugt wird und über isolierte Rohre zu den Wohnhäusern gelangt. Diese Art der Wärmeversorgung kann regional stark unterschiedliche Kosten verursachen, weshalb eine bundesweite Regelung als notwendig erachtet wird.