Mit seiner jüngsten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht zentrale Elemente der Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition bestätigt und damit ein bedeutendes Signal an die Wählerinnen und Wähler gesendet. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) betonte, dass Bürgerinnen und Bürger nun die Gewissheit haben, dass ein unkontrolliertes Wachstum des Deutschen Bundestages nicht mehr zu erwarten sei. Dies schaffe Planungssicherheit, begrenze die Kosten und stärke die Funktionsfähigkeit des Parlaments.
Der Bundestag verzeichnete bei den Wahlen 2021 einen Anstieg von 709 auf 736 Abgeordnete, was ihn weiterhin zum größten frei gewählten Parlament der Welt macht. Durch die Wahlrechtsreform wird die Zahl der Abgeordneten zukünftig auf 630 Mandate begrenzt.
Obwohl das Gericht die Aufhebung der sogenannten Grundmandatsklausel als verfassungswidrig beurteilte, bleibt ein wesentlicher Bestandteil der Reform unangetastet: die Begrenzung auf 630 Abgeordnete und das Ende der Überhang- und Ausgleichsmandate. Die Grundmandatsklausel, die im alten Wahlrecht Parteien auch bei Unterschreiten der Fünf-Prozent-Hürde einen Einzug ermöglichte, sofern sie mindestens drei Direktmandate gewannen, wurde vorläufig wieder in Kraft gesetzt. Eine neue gesetzliche Regelung ist nun gefordert.
Bas begrüßte, dass das Gericht das 'Herzstück des neuen Wahlrechts' - die sogenannte Zweitstimmendeckung - bestätigt habe und damit für Klarheit und Rechtssicherheit sorge. Kritische Stimmen, insbesondere aus der CSU, hatten bemängelt, dass Wahlkreissieger künftig nicht mehr automatisch in den Bundestag einziehen. Das Verfassungsgericht hielt dieses Reformelement jedoch für verfassungskonform.