Das Bundeskabinett hat eine mehrfache Anpassung der Einkommensteuer beschlossen, die Steuerpflichtigen rückwirkend ab diesem Jahr höhere Freibeträge verschaffen soll. Dabei wurden sowohl der Grundfreibetrag als auch der Kinderfreibetrag angehoben. Gleichzeitig plant die Bundesregierung eine grundlegende Reform der Steuerklassen für Ehepaare und Lebenspartner ab 2030. Die Vorhaben müssen nun dem Bundestag zur Beratung vorgelegt werden.
Der Grundfreibetrag, der den Teil des Einkommens darstellt, auf den keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, wird in diesem Jahr rückwirkend um 180 Euro auf 11.784 Euro erhöht. Diese Änderungen sind notwendig, um das Existenzminimum steuerfrei zu halten. Im Jahr 2024 soll der Freibetrag weiter auf 12.084 Euro steigen und bis 2026 auf 12.336 Euro anwachsen.
Parallel dazu wird auch der Kinderfreibetrag angepasst: In diesem Jahr steigt er um 60 Euro auf 6.612 Euro, 2024 auf 6.672 Euro und bis 2026 sogar auf 6.828 Euro. Es erfolgt auch eine Verschiebung der Einkommensgrenzen, ab denen höhere Steuersätze zur Anwendung kommen, mit der Ausnahme der Grenze für die sogenannte Reichensteuer, die weiterhin 45 Prozent beträgt.
Als Teil dieser steuerlichen Feinjustierung wird auch eine signifikante Reform bei den Steuerklassen durchgeführt. Ab 2030 werden die bei Ehepaaren verbreiteten Steuerklassen 3 und 5 abgeschafft. Stattdessen wird das Faktorverfahren in Steuerklasse 4 eingesetzt, wodurch das Finanzamt präzise berechnen kann, welchen Anteil jeder Partner netto zum Haushaltseinkommen beiträgt. Diese Änderung soll insbesondere eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuerbelastung unter Ehepartnern und Lebenspartnern bewirken. Trotz dieser Umstellung sollen sich die insgesamt entrichteten Steuern für Paare nicht verändern.