Die Autokonzerne zahlen hohe Summen, weil sie anders nicht sparen können
Mercedes-Benz legt sein Abfindungsprogramm im Dezember neu auf, erstmals auch für leitende Führungskräfte. Die erste Runde lief von April 2025 bis März 2026, rund 5.500 Beschäftigte nahmen sie an. Im ersten Halbjahr 2026 flossen dafür nach Konzernangaben rund 1,1 Milliarden Euro. In Einzelfällen wurden langjährigen Führungskräften bis zu 500.000 Euro geboten.

Bei BMW sollen es aktuell bis zu 650.000 Euro sein. Der Konzern will rund 8.000 Stellen bis Ende 2027 abbauen, vor allem in Verwaltung, Entwicklung und Planung. Weil betriebsbedingte Kündigungen bei Mercedes ausgeschlossen sind und auch BMW auf Freiwilligkeit setzt, muss Geld den Abschied versüßen. Beide Konzerne leiden unter schwachen Geschäften in China und hohem Investitionsbedarf.
Vom Brutto bleibt gut die Hälfte
Die Summen klingen nach Freiheit, doch das Finanzamt greift zu. In einer groben Überschlagsrechnung des VZ VermögensZentrums, bei der im Bezugsjahr 110.000 Euro zu versteuerndes Einkommen angenommen werden und der Splittingtarif gilt, bleiben von 650.000 Euro rund 355.000 Euro übrig. Mit der Fünftelregelung steigen sie auf etwa 365.000 Euro.

Die Fünftelregelung wirkt so: Das Finanzamt rechnet zunächst nur mit einem Fünftel der Abfindung, ermittelt die darauf entfallende Mehrsteuer und multipliziert sie mit fünf. Seit 2025 wendet der Arbeitgeber sie nicht mehr an. Betroffene müssen sie in der Steuererklärung beantragen und bekommen die Differenz erst später zurück. Für Spitzenverdiener mit 42 Prozent bringt sie wenig.
Der Auszahlungszeitpunkt ist der größte Hebel
„Steueroptimierung kann bei Abfindungen einen riesigen Hebel bieten“, sagt Michael Huber, Deutschland-Chef des Ruhestandsplaners VZ VermögensZentrum. Den größten Effekt hat nach seiner Darstellung der Zeitpunkt. Die Abfindung wird dem Einkommen des Zuflussjahres zugerechnet. Wer sie ins Folgejahr verschieben kann, in dem er nur noch wenige Monate oder gar nicht mehr arbeitet, zahlt weniger Steuern.
Auch die Politik könnte nachlegen. Der Koalitionsausschuss hat im Juli beschlossen, Abfindungen steuerlich zu begünstigen, wenn jemand rasch wieder arbeitet. Je schneller, desto größer der Vorteil. Konkrete Fristen und Sätze fehlen bislang, ein Gesetz gibt es nicht. Wer darauf spekuliert, sollte das Risiko kennen.
Wie lange das Geld reicht, hängt allein vom Bedarf ab
Huber rechnet ein Beispiel durch: Ein 55-jähriger BMW-Manager aus München will mit 365.000 Euro bis zum Renteneintritt mit 67 überbrücken. Er hätte rund 30.400 Euro im Jahr, das sind etwa 2.535 Euro im Monat. In München, wo viele Führungskräfte der Branche leben, kann selbst ein Haushaltseinkommen von 5.000 Euro netto knapp werden, vor allem nach höheren Bezügen.

Mit einem berufstätigen Partner lässt sich das stemmen. Im Ruhestand steht er laut Huber aber schlechter da, als wenn er bis zur Rente weiter eingezahlt hätte. Ohne weitere Töpfe für die Altersvorsorge reicht die Abfindung also nicht für einen Ruhestand, den man gewohnt war.
Anlegen ist verlockend, aber nur mit dem überschüssigen Teil
Naheliegend wirkt der Gedanke, das Geld am Kapitalmarkt arbeiten zu lassen. Bei 6 Prozent Rendite pro Jahr, die mit einem weltweiten Aktien-ETF langfristig realistisch sind, würden aus 365.000 Euro nach zwölf Jahren rund 734.000 Euro. Anlegt man nur die Hälfte, werden aus 182.500 Euro etwa 367.000 Euro, jeweils vor Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Das Problem: Das angelegte Geld fehlt zwischendurch für den Lebensunterhalt. „Rendite ist in diesem Fall zweitrangig“, sagt Huber. Wer die Abfindung als Gehaltsersatz braucht, sollte sie in Tagesgeld, Festgeld mit passender Laufzeit oder kurz laufenden sicheren Anleihen parken. Nur wer einen neuen Job in Aussicht hat oder weitere Einkünfte, kann den nicht benötigten Teil renditestark anlegen.
Wer nicht mehr Geld findet, muss weniger ausgeben
Die Rechenrichtung ist entscheidend. Huber rät, nie von möglichen Renditen auszugehen, sondern vom Bedarf: Wie viel Geld brauche ich im Monat, für wie lange, und reicht meine Summe? Lautet die Antwort Nein, gilt nicht die Frage, wie man die Summe steigert, sondern wie man die Kosten senkt.

Eine Abfindung ist kein Vermögen, sondern ein Gehalt auf Zeit
Wer 650.000 Euro hört, denkt an Reichtum. Gemeint ist ein Überbrückungsgeld, und die Uhr tickt vom ersten Tag an. Dass in der Autobranche gerade viele Führungskräfte gleichzeitig auf Jobsuche gehen, macht die Rechnung nicht leichter.


