InvestmentWeek, 4. September 2026. Die angekündigte Schließung aller Unternehmen von Jean Pierre Kraemer trifft nicht nur Mitarbeiter und Geschäftspartner, sondern auch Kunden: Inhaber von Gutscheinen für Big Boost Burger oder das PACE-Museum, Werkstattkunden mit Anzahlungen, Besteller im Merchandise-Shop. Was jetzt zu tun ist — nüchtern sortiert.
Grundsatz: Die Ankündigung ändert nichts an Ihren Ansprüchen
Ein YouTube-Video beendet keine Verträge. Solange die jeweilige Gesellschaft existiert und zahlungsfähig ist, gelten Gutscheine, Anzahlungen sind zu verrechnen oder zu erstatten, bestellte Ware ist zu liefern. Erst wenn eine Gesellschaft tatsächlich liquidiert wird oder Insolvenz anmeldet, ändert sich die Lage — die Unterschiede zwischen beiden Wegen erklären wir hier.
Gutscheine: einlösen, nicht aufheben
Gutscheine sind rechtlich Forderungen gegen das ausgebende Unternehmen. In einer geordneten Abwicklung werden sie bedient oder erstattet; in einer Insolvenz werden Gutschein-Inhaber zu einfachen Insolvenzgläubigern — mit Quoten, die häufig im einstelligen Prozentbereich liegen. Die praktische Konsequenz ist simpel: Wer einen Gutschein hält, sollte ihn einlösen, solange die Standorte geöffnet sind, statt auf bessere Zeiten zu warten. Zu beachten: Nach Drohungen waren Museum und ein Gastrobetrieb Ende August bereits vorübergehend geschlossen; Öffnungszeiten sollten vor Anfahrt geprüft werden.
Anzahlungen und offene Werkstattaufträge
Werkstattkunden mit laufenden Projekten sollten den Stand ihres Auftrags schriftlich erfragen und dokumentieren: Was ist bezahlt, was ist geleistet, wo befindet sich das Fahrzeug beziehungsweise die Teile. Bei absehbarer Nichterfüllung besteht ein Anspruch auf Rückzahlung der Anzahlung — er sollte schriftlich mit Fristsetzung geltend gemacht werden. Wer per Kreditkarte oder PayPal gezahlt hat, sollte die Fristen für Chargeback beziehungsweise Käuferschutz prüfen; sie sind oft der schnellste Weg zum Geld.
Merchandise-Bestellungen
Für bezahlte, nicht gelieferte Ware gilt dasselbe Muster: Frist zur Lieferung setzen, danach Rücktritt und Erstattung verlangen, Zahlungsdienstleister-Schutzmechanismen nutzen. Widerrufsrechte aus dem Fernabsatz bleiben von der Unternehmenslage unberührt.
Wenn es zur Insolvenz kommt
Sollten einzelne Gesellschaften Insolvenz anmelden, werden offene Forderungen beim Insolvenzverwalter zur Tabelle angemeldet — dafür gibt es nach Verfahrenseröffnung eine öffentliche Bekanntmachung mit Fristen. Belege (Gutschein, Rechnung, Zahlungsnachweis) sind dann die einzige Währung, die zählt. Aufbewahren, auch wenn der Betrag klein ist.
Die Lage kann sich täglich ändern; welcher Abwicklungsweg es wird, ist offen. Den Überblick über die operative Abwicklung halten wir aktuell.