13. Mai, 2024

Wirtschaft

Streit um Sturmdefinition: Butlin’s fordert 60 Millionen Pfund von Versicherern

Streit um Sturmdefinition: Butlin’s fordert 60 Millionen Pfund von Versicherern

In einem aufsehenerregenden Rechtsstreit fordert der britische Freizeitpark-Betreiber Butlin's von einer Gruppe von Versicherern, angeführt von Aviva, eine Entschädigungszahlung in Höhe von 60 Millionen Pfund. Auslöser ist ein Zwischenfall, der das größte Urlaubsresort der Kette in Minehead nach starkem Regenfall lahmlegte. Die Kernfrage des Disputs, der nun vor dem Londoner High Court verhandelt wird, dreht sich um die Interpretation des Begriffs "Sturm".

Butlin's konfrontiert Aviva und Mitversicherer nach deren Absicht, die Deckung für den entstandenen Schaden nach dem Regenereignis zu begrenzen. Laut bisherigem Versicherungsstandpunkt sei ein Sturm, der eine Deckung bis zu 25 Millionen Pfund auslösen würde, gekennzeichnet durch starke Winde – eine Definition, die Butlin's unter Verweis auf sprachliche und juristische Normen sowie der Tatsache, dass keine offizielle Sturmbenennung durch das Met Office vorlag, nicht gelten lässt.

Die Auseinandersetzung beleuchtet die zunehmende Problematik, mit der Versicherer und deren Klienten hinsichtlich der Versicherungsansprüche bei extremen Wetterereignissen konfrontiert sind, die infolge des Klimawandels häufiger und heftiger auftreten.

Der Vorfall, der sich im vergangenen September ereignete, hat dem Unternehmen, das jährliche Umsätze von 350 Millionen Pfund erzielt, nach eigenen Angaben einen finanziellen Aufwand von 60 Millionen Pfund beschert. Darin inbegriffen sind die Reparaturkosten sowie entgangene Umsätze durch zahlreiche Stornierungen und gebotene Rabatte für Ersatzaufenthalte. Jon Hendry Pickup, der CEO von Butlin's, äußerte sein Unverständnis über das Vorgehen seitens der Versicherer.

Das Traditionsunternehmen Butlin's, bekannt für seine britischen Seebad-Urlaubstraditionen und seit 2022 wieder im Besitz einer der Gründerfamilien, investiert nun verstärkt in den Ausbau der Wetterabwehrmaßnahmen. Trotz der bestehenden Wohngebäudeversicherungslösung "Flood Re" bleibt ein Mangel an vergleichbarer Deckung für Unternehmen, ein Sachverhalt, den die Versicherungsbranche bereits seit deren Einführung im Jahr 2016 beklagt.