13. Mai, 2024

Wirtschaft

Ein zögerliches Echo auf juristische Töne: Kontogebühren-Rückerstattungen bleiben gering

Ein zögerliches Echo auf juristische Töne: Kontogebühren-Rückerstattungen bleiben gering

Trotz des richtungsweisenden Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Kontogebühren scheinen deutsche Bankkunden nur verhalten von ihrem Rückerstattungsrecht Gebrauch zu machen. Eine Erhebung des Marktforschungsinstituts Innofact im Auftrag der Vergleichsplattform Verivox liefert bemerkenswerte Einblicke in das Echo auf das Urteil: Lediglich gut 10 Prozent der befragten Bankkunden haben eine Rückforderung von Gebühren bei ihrem Kreditinstitut geltend gemacht. Verivox-Geschäftsführer Oliver Maier gibt zu bedenken, dass viel mehr Kunden davon betroffen sein dürften, denn die Kosten für Girokonten stiegen für mindestens 40 Prozent der Kunden seit Anfang 2018 bis Juni 2021. Die juristische Weichenstellung durch den BGH am 27. April 2021 stellte klar: Banken müssen bei Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die aktive Zustimmung ihrer Kunden einholen – eine stillschweigende Annahme aufgrund ausbleibenden Widerspruchs ist unzulässig. Diese Praxis hatte zuvor häufig zu ungewollten Gebührenerhöhungen für Bankkunden geführt. Obwohl theoretisch ein lukratives Feld für Bankkunden, zeugt die Umfrage von einem mangelnden Bewusstsein oder einer gewissen Trägheit der Verbraucher: 43 Prozent der Befragten waren sich des Urteils nicht bewusst und mehr als vier Fünftel derer, die das Urteil kannten, verfolgten keinen Erstattungsanspruch. Bei den Gründen für die Zurückhaltung zeigt sich ein breites Spektrum: Von der Annahme, nicht betroffen zu sein, über zu hohen Aufwand bis hin zur Sorge, die Bankbeziehung zu belasten oder das Konto gar gekündigt zu bekommen, reicht die Palette an Motiven – man scheut oft den bürokratischen oder rechtlichen Aufwand. Die zeitliche Grenze für die Rückerstattung ist noch Gegenstand von Diskussionen; Verbraucherschützer argumentieren, auch Gebühren vor 2018 sollten zurückgezahlt werden können. Fest steht, dass das Thema trotz sinkender Beschwerdezahlen bei der Finanzaufsicht Bafin weiterhin für Unruhe sorgt.