09. Mai, 2024

Wirtschaft

Bankkunden zögern mit Gebühren-Rückforderungen nach BGH-Urteil

Bankkunden zögern mit Gebühren-Rückforderungen nach BGH-Urteil

Den Ergebnissen einer kürzlich durchgeführten Umfrage zufolge haben drei Jahre nach dem maßgeblichen Urteil des Bundesgerichtshofs bezüglich Kontogebühren nur wenige Bankkunden diese bei ihren Geldinstituten reklamiert. Von den 1025 durch Innofact Befragten verlangten lediglich 110 eine Erstattung bereits bezahlter Gebühren. Die Online-Vergleichsplattform Verivox, die die Umfrage in Auftrag gab, geht allerdings von einem weitaus größeren Kreis potenziell Betroffener aus.

Oliver Maier, der Geschäftsführer von Verivox Finanzvergleich, merkt an, dass es in der Zeitspanne von Anfang 2018 bis zum ersten Halbjahr 2021 bei mindestens 40 Prozent der Girokonten zu einer Erhöhung der Gebühren kam. Vor dem Urteil sei das Einverständnis der Kundinnen und Kunden für derlei Preisanpassungen nicht eingeholt worden.

Der Bundesgerichtshof mit Sitz in Karlsruhe hatte am 27. April 2021 entschieden, dass Banken für Änderungen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich die Zustimmung der Kunden einholen müssen. Die bis dahin gängige Praxis einer angenommenen Zustimmung fand damit ein rechtliches Ende. Dies gab Kunden die Möglichkeit, Gebühren zurückzuverlangen, die ohne konkrete Zustimmung erhoben wurden.

Trotz des Urteils zeigen sich Unkenntnis und Zurückhaltung bei den Bankkunden: Laut Umfrage sind 43 Prozent über die Existenz des Urteils nicht informiert und 81 Prozent derer, die davon wissen, haben von der Möglichkeit, Gebühren zurückzufordern, keinen Gebrauch gemacht. Darunter gaben 35 Prozent an, es habe keine Erhöhungen gegeben, die eine Reklamation rechtfertigten. Für ein weiteres Viertel schien der Aufwand unverhältnismäßig, und 19 Prozent bewerteten die rückforderbaren Beträge als zu gering. Zudem waren 16 Prozent unsicher, ob das Urteil für ihre Situation anwendbar ist, während andere die Befürchtung von rechtlichen Streitigkeiten (9 Prozent), die Belastung der Bankbeziehung (7 Prozent) oder eine mögliche Kontokündigung (7 Prozent) scheuten.

Die Diskussion darüber, bis zu welchem Jahr rückwirkende Gebührenforderungen gestellt werden können, bleibt indes unentschieden. Verbraucherschutzorganisationen argumentieren, dass auch Gebühren vor 2018 erstattungsfähig sein sollten. Zwar hat die Anzahl der Beschwerden bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) abgenommen - von 1980 im Jahr des BGH-Urteils auf 69 Fälle im letzten Jahr - doch das Thema sorgt weiter für Diskussionen unter Bankkunden.