Im Tauziehen um die Übernahme der explodierenden Kosten des Bahnprojekts Stuttgart 21 hat die Deutsche Bahn vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart eine Niederlage erlitten. Die Klagen gegen die Beteiligung weiterer Partner an den finanziellen Lasten wurden abgewiesen. Damit bleibt der Konzern nun allein auf den zusätzlichen Milliardenbeträgen sitzen, die über die ursprüngliche Kalkulation hinausgehen.
Die Bahn, die als Bauherrin des umstrittenen Projekts fungiert, hatte gehofft, über eine so genannte Sprechklausel im Finanzierungsvertrag von 2009 eine geteilte Verantwortung für unvorhergesehene Kosten zu erzielen. Laut Bahninterpretation sollte diese Klausel einen Anspruch auf eine breitere finanzielle Unterstützung implizieren. Die Projektpartner jedoch verwiesen auf fest vereinbarte Beiträge und lehnten weitere Zahlungen ab.
Die Richtungsentscheidung des Gerichts bedeutet für die Deutsche Bahn eine beträchtliche finanzielle Belastung. Derzeit beziffert der Konzern die Gesamtkosten auf etwa 11 Milliarden Euro, zuzüglich einer Risikoreserve von einer halben Milliarde Euro. Eine Verteilung dieser Summe stand zur Debatte, deren Ausgang nun zugunsten der Projektpartner gefällt wurde.
Die projektpartnerseitige Ablehnung weiterer Zahlungen war auch mit Verweis auf die zu erwartenden finanziellen Strapazen für die eigenen Budgets begründet worden. So hätte eine Kostenübernahme drastische Reduktionen in anderen Investitionsbereichen zur Folge gehabt. Das Land Baden-Württemberg hätte beispielsweise mit zusätzlichen Belastungen in Höhe von rund 2,8 Milliarden Euro rechnen müssen, ein Umstand, der schwer auf dem Landeshaushalt lasten würde.
Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht nun, dass Vertragswerke auch bei Großprojekten bindend sind und uneindeutige Klauseln nicht notwendigerweise zu Lasten der einen Partei ausgelegt werden können. Die Entwicklung bei Stuttgart 21 dürfte somit auch für künftige Infrastrukturvorhaben als wegweisend betrachtet werden.