24. April, 2025

Wirtschaft

Streikrecht unter Beobachtung: Gesamtmetall fordert gesetzliche Leitplanken

Streikrecht unter Beobachtung: Gesamtmetall fordert gesetzliche Leitplanken

Gesamtmetall, der einflussreiche Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie, fordert dringend gesetzliche Anpassungen im Umgang mit Arbeitskämpfen. Ziel ist es, die Dauer und Intensität von Warnstreiks in Zukunft zu regulieren. Präsident Stefan Wolf betont, dass nicht das Streikrecht an sich bestritten werden soll, sondern vielmehr Rahmenbedingungen geschaffen werden sollen, um Streiks als Ultima Ratio in Tarifverhandlungen zu etablieren.

In den vergangenen Jahren sei der Arbeitskampf vermehrt als Taktik zur Mobilisierung von Gewerkschaftsmitgliedern genutzt worden, kritisiert Wolf. Dieser Trend sorge für Unmut in der Bevölkerung, insbesondere bei wiederholten Streiks im Bahn-, Flug- und Nahverkehr. Aktuell bestreiken Mitarbeiter der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) die Verkehrsinfrastruktur erheblich. Dies, obwohl bereits ein Schlichtungsverfahren erwogen wird. Verdi jedoch plant wohl weitere Arbeitskampfschritte, bevor es zu einer Schlichtung kommen könnte.

Eine von Gesamtmetall unterstützte Gesetzesinitiative sieht vor, dass Streiks erst nach Scheitern einer Schlichtung erlaubt sein sollen, mit Ausnahmen für essenzielle Dienstleistungen im Verkehrswesen. Bestehende tarifliche Schlichtungsabkommen würden jedoch weiterhin Vorrang behalten. Der Wissenschaftler Clemens Höpfner von der Universität Köln plädiert dafür, das Ultima-Ratio-Prinzip zu stärken: Streiks sollten, wenn überhaupt, in sehr begrenztem Umfang vor der Schlichtung möglich sein. Für die notwendige Grundversorgung im Verkehr sollte weiterhin gesorgt sein, und Streiks sollten mit einer Ankündigungsfrist von vier Tagen geplant werden, um die Öffentlichkeit vorzubereiten.