19. Februar, 2026

Wirtschaft

Stärkere Präsenz von Warnhinweisen an Tabakautomaten gefordert

Stärkere Präsenz von Warnhinweisen an Tabakautomaten gefordert

Die Nichtraucher-Initiative Pro Rauchfrei tritt verstärkt für die Anbringung von deutlich sichtbaren Warnhinweisen an Tabakautomaten ein. Ein aktuelles Verfahren am Düsseldorfer Oberlandesgericht zwischen Pro Rauchfrei und der Mönchengladbacher Firma Tobaccoland steht ganz im Zeichen dieser Bemühungen. Der heutige Verhandlungstag soll Aufschluss über die Haltung des Gerichts geben, obwohl das finale Urteil erst in den kommenden Wochen erwartet wird.

Tobaccoland, das Unternehmen mit einem Netzwerk von rund 85.000 Automaten im Bundesgebiet, kontert mit dem Argument, dass bereits Warnhinweise vorhanden seien. So findet man an Automaten, die beispielsweise am Straßenrand positioniert sind, Warnaufkleber am Rande der Apparaturen. Für Pro Rauchfrei ist dies nicht ausreichend und der Verein plädiert für eine sichtbarere Platzierung der Warnungen direkt auf den Auswahltasten - alternativ sollten diese Tasten gänzlich ohne jegliche Markenembleme präsentiert werden.

Die Forderungen der Initiative werden durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Oktober des Vorjahres unterstützt, das Perspektiven für einen Erfolg von Pro Rauchfrei eröffnet. Die Brisanz des Themas spiegelt sich in der Tatsache wider, dass etwa 6 Prozent der legal verkauften Zigaretten in Deutschland aus Automatenverkäufen stammen. Der Ausgang des Verfahrens könnte somit weitreichende Konsequenzen für die Tabakbranche und den Verbraucherschutz haben.