Eine signifikante Vereinfachung des Sozialleistungsrechts durch die Implementierung von Pauschalbeträgen steht im Zentrum eines Gutachtens, das der unabhängige Normenkontrollrat in Auftrag gegeben hat. Der Bericht von Deloitte weist darauf hin, dass potenziell höhere Beträge für den Regelfall durch eine Reduktion des administrativen Aufwands aufgefangen werden könnten. Durch die Automatisierung von Standardfällen könnten sich Behörden in der Folge vorrangig auf spezielle Einzelfälle konzentrieren, wie etwa Unterstützungsleistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen, die einen spezifischen Mehrbedarf aufweisen.
Des Weiteren beinhaltet das Gutachten den Vorschlag, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, etwa die Kostenerstattung des Schulwegs, über lokale Pauschalen abzuwickeln und nicht länger individuell zu prüfen. Auf diese Art und Weise würde erst dann eine Einzelfallbetrachtung durch einen Sachbearbeiter erfolgen, wenn die festgelegte Pauschale überschritten wird.
Eine Reduktion der komplexen Anrechnungsverhältnisse zwischen den verschiedenen Sozialleistungen wird ebenfalls angeregt, mit dem Ziel, Leistungen zu bündeln und in die drei Bedarfskategorien Haushaltsbedarf, alltäglicher Bedarf für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche zu strukturieren. Die Autoren des Berichts kritisieren, dass bei der geplanten Einführung der Kindergrundsicherung die verschiedenen Leistungselemente noch nicht konsequent zusammengefasst wurden. Ebenso sei die Berücksichtigung von angrenzenden Leistungen wie dem Bürgergeld und dem Wohngeld noch nicht hinreichend erfolgt, was zu einer Erhöhung der Bürokratie anstelle ihrer Reduktion führe.
Der Normenkontrollrat, bestehend aus zehn ehrenamtlichen Mitgliedern und angesiedelt beim Bundesministerium der Justiz, obliegt die Prüfung von Gesetzesvorhaben auf ihren bürokratischen Aufwand. In dem Gutachten wird ferner die Besorgnis geäußert, dass angesichts des Fachkräftemangels und des Mangels an einheitlichen organisatorischen Leitlinien sowie technischen Standards die langfristige Handlungsfähigkeit der Sozialleistungsverwaltung in Frage steht.