26. August, 2026

Wirtschaft

Pro Rauchfrei muss im Kampf gegen Tabakautomatengestaltung vorerst zurückstecken

Pro Rauchfrei muss im Kampf gegen Tabakautomatengestaltung vorerst zurückstecken

Ein juristischer Rückschlag ereilte den Nichtraucher-Verein Pro Rauchfrei in seinem Bestreben, die optische Präsenz von Warnhinweisen auf Tabakautomaten in Deutschland zu verstärken. Im Zuge der Verhandlung am Oberlandesgericht Düsseldorf zog der Verein seinen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Tobaccoland, den Betreiber von 80.000 Zigarettenverkaufsautomaten, zurück. Vereinsvorstand Stephan Weinberger erklärte, dass der Rückzug aufgrund prozessualer "Formalitäten" erfolgte, wobei er Optimismus für ein zukünftiges Hauptsacheverfahren äußerte.

In Deutschland sind Schockfotos und Nachdrucke wie "Rauchen ist tödlich" auf Zigarettenverpackungen seit geraumer Zeit obligatorisch, um Käufer zum Nachdenken oder gar zum Verzicht zu bewegen. Gleichwohl wird im Lande weiterhin intensiv geraucht: Täglich gehen circa 175 Millionen Zigaretten über die Ladentische, trotz alternativer Produkte wie Iqos von Philip Morris, die eine Risikominimierung versprechen – allerdings streben Ärzte einen kompletten Rauchstopp an.

Eine sukzessive Marginalisierung von Tabakwerbung prägt das aktuelle Bild: Die Darstellungen des rauchenden Cowboys sind ebenso Vergangenheit wie Plakat- und Litfaßsäulenwerbung. Das Image des Tabaks soll durch aufwendige Gestaltung auf ein Minimum reduziert werden.

Die Frage nach der Sichtbarkeit und Größe der Warnhinweise an Automaten hatte Pro Rauchfrei bereits 2017 juristisch vorangetrieben, und zwar mit einem Erfolg beim Bundesgerichtshof vor wenigen Monaten. Entscheidend war das Urteil, Warnhinweise seien auch auf den Auswahltasten anzubringen, wenn diese eine Assoziation mit Zigarettenpackungen hervorrufen. Trotz des Spruchs von höchster Instanz erkannte Tobaccoland keinen Anpassungsbedarf und hielt an seiner Gestaltung fest, was Pro Rauchfrei zum Handeln veranlasste. Die Klage fokussiert sich darauf, dass die Befürwortung durch Aufsichtsbehörden und die gut leserlichen Aufkleber neben den Tasten nicht genügten.

Der Tabakgigant führt an, dass eine Umgestaltung rechtswidrig und ökonomisch belastend sei. Eine Sichtweise, die beim Prozess Gehör fand: Richter Schüttpelz signalisierte, dass Pro Rauchfrei bei einem prozessualen Unterliegen mit hohen Schadenersatzforderungen konfrontiert werden könnte. Zudem stellt er die Dringlichkeit der einstweiligen Verfügung in Frage.

Paul Heinen vom Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler erwartet ein positives Ergebnis für Tobaccoland im anstehenden Hauptsacheverfahren und verweist auf bereits geleistete Verbraucherschutzmaßnahmen.

Weinberger, im Zuge seines Engagements gegen die Tabakindustrie nicht rastend, kündigt eine zusätzliche Klage an. Die gezielte Pointierung liegt hierbei auf Werbemonitoren, die seiner Ansicht nach zunehmend unrechtmäßig außerhalb des Fachhandels eingesetzt werden.