Pflegebedürftige in Heimen sehen sich mit deutlich höheren Eigenanteilen konfrontiert. Laut einer aktuellen Auswertung des Verbands der Ersatzkassen müssen Heimbewohner im ersten Jahr im bundesweiten Durchschnitt nun 2.871 Euro pro Monat aus eigener Tasche zahlen. Dies entspricht einem Anstieg von 211 Euro seit Mitte 2023, trotz erhöhter Entlastungszuschläge, die von der Verweildauer abhängen.
Ab dem vierten Heimjahr reduziert sich zwar die Zuzahlung dank höchster Entlastungszuschläge, dennoch stieg der durchschnittliche Eigenanteil auch hier auf 1.865 Euro pro Monat, 91 Euro mehr als zum 1. Juli 2023.
Die Gesamtsumme setzt sich aus unterschiedlichen Kosten zusammen. Neben dem Eigenanteil für Pflege und Betreuung tragen Heimbewohner Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen, die nicht von der Pflegeversicherung abgedeckt werden. Neu in der Erhebung sind auch Ausbildungskosten, die seit dem 1. Juli berücksichtigt werden und ebenfalls zu den steigenden Kosten beitragen.
Die seit 2022 geltenden und zum 1. Januar 2024 erhöhten Entlastungszuschläge können diese Entwicklung nur bedingt kompensieren. So senkt sich der Eigenanteil für die reine Pflege im ersten Jahr im Heim um 15 Prozent, im zweiten Jahr um 30 Prozent, im dritten Jahr um 50 Prozent und ab dem vierten Jahr um 75 Prozent. Hauptursache für den wachsenden Eigenanteil sind vor allem die gestiegenen Personalkosten für Pflegekräfte.
Ulrike Elsner, die Chefin des Ersatzkassenverbands, äußerte scharfe Kritik an den Bundesländern: „Dass diese so hoch ist, liegt auch daran, dass die Länder ihre Verantwortung ignorieren.“ Eine Übernahme der Investitionskosten durch die Länder, wie ursprünglich vorgesehen, könnte Heimbewohner um durchschnittlich 490 Euro im Monat entlasten. Auch die Übernahme der Ausbildungskosten sei eine staatliche Aufgabe, die im Rahmen der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach angekündigten Pflegereform gelöst werden müsse.
Die Grundlage der aktuellen Auswertung bildeten Vergütungsvereinbarungen der Pflegekassen mit Heimen aus allen Bundesländern. Zum Ersatzkassenverband gehören unter anderem die Techniker Krankenkasse, die Barmer und die DAK-Gesundheit.