10. Juli, 2026

Wirtschaft

Neue Steuerfreibeträge: Starke Entlastung für Steuerzahler und Familien

Neue Steuerfreibeträge: Starke Entlastung für Steuerzahler und Familien

Das Bundeskabinett hat umfangreiche Änderungen in der Einkommensteuer beschlossen, die für Steuerzahler und Familien ab sofort erhebliche finanzielle Erleichterungen mit sich bringen sollen. Im Kern der Reform stehen beträchtliche Anpassungen sowohl des Grund- als auch des Kinderfreibetrags, die rückwirkend für das Jahr 2023 gelten. Zudem stehen auch für die folgenden Jahre weitere Erhöhungen an. So soll der Grundfreibetrag, also der Betrag, auf den keine Einkommensteuer zu zahlen ist, für das aktuelle Jahr um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen. Dieser Anstieg ist notwendig, um das Existenzminimum steuerfrei zu halten. Im nächsten Jahr wird der Freibetrag auf 12.084 Euro und bis 2026 auf 12.336 Euro angehoben. Parallel dazu wird der Kinderfreibetrag in diesem Jahr um 60 Euro auf 6.612 Euro angehoben. Für 2024 ist ein weiterer Anstieg auf 6.672 Euro und bis 2026 auf 6.828 Euro geplant. Auch die Einkommensgrenzen, ab denen höhere Steuersätze greifen, werden nach oben verschoben. Eine Ausnahme bildet hierbei die Grenze für die sogenannte Reichensteuer, die weiterhin bei einem Steuersatz von 45 Prozent liegt. Eine signifikante Neuerung betrifft auch verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartnerschaften. Die Regierung beschloss, die beliebten Steuerklassen 3 und 5 ab 2030 abzuschaffen. Stattdessen sollen diese Paare automatisch in Steuerklasse 4 mit dem sogenannten Faktorverfahren eingruppiert werden. Hierbei berechnet das Finanzamt exakt, wer welchen Anteil zum Haushaltseinkommen beisteuert. Ziel ist es, die Lohnsteuerbelastung gerechter zu verteilen, ohne dass sich die Gesamtsteuerlast für die Paare ändert. Die nächsten Schritte sehen eine ausführliche Beratung im Bundestag vor, um diese Maßnahmen endgültig zu verabschieden.