Die jüngste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts klärt die umstrittene Genehmigung des landseitigen LNG-Terminals in Stade zugunsten der bestehenden Pläne. Damit hat die Umweltorganisation BUND Niedersachsen mit ihrer Klage gegen Genehmigung und Betrieb desselben eine Niederlage erlitten. Das Urteil stellt die Rechtmäßigkeit der Erlaubnis durch das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg fest und ist nun rechtskräftig. Im Zentrum der Kontroverse steht die geplante Nutzung des Terminals an der Elbmündung, das bis Ende 2043 für den Import von fossilem Erdgas bestimmt ist. BUND Niedersachsen hatte Sicherheitsbedenken und Verstöße gegen Klimaziele geltend gemacht, doch diese Argumente fanden kein Gehör. Der Widerspruch des BUND im Dezember 2023 wurde bereits abgelehnt, und nun fiel auch das definitive Urteil zuungunsten der Umweltschützer aus. BUND-Landesvorsitzende Susanne Gerstner unterstrich in der Verhandlung, dass trotz drohender Energiekrisen keine akute Gasmangellage bestünde und die geplante Kapazität des Terminals überdimensioniert sei. Doch laut dem Bundesverwaltungsgericht ist der rechtliche Rahmen durch das LNG-Beschleunigungsgesetz festgelegt, welches einen Betrieb bis Ende 2043 erlaubt. Das geplante feststehende Terminal in Stade, zusammen mit einem bereits verzögerten schwimmenden Pendant, steht im Fokus der deutschen Strategie zur Sicherung der Gasversorgung nach dem Stopp russischer Lieferungen aufgrund des Ukraine-Kriegs. Die Bundesregierung sieht in diesen Terminals einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der nationalen Energieversorgung, um entstandene Versorgungslücken zu schließen.
Wirtschaft
LNG in Stade: Knackpunkt für Deutschlands Energiepolitik
