03. September, 2026

Wirtschaft

Kinder erhalten ab dem kommenden Jahr höheren Unterhalt - Düsseldorfer Tabelle wird angepasst

Kinder erhalten ab dem kommenden Jahr höheren Unterhalt - Düsseldorfer Tabelle wird angepasst

Getrennt lebende Eltern müssen ab dem Jahr 2024 mehr Unterhalt für ihre Kinder zahlen. Die Düsseldorfer Tabelle, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben wird, legt die Höhe des Kindesunterhalts fest und zeigt nun deutliche Anpassungen. Die Änderungen betreffen vor allem den Mindestunterhalt für minderjährige Kinder sowie den Unterhalt für volljährige Kinder.

Die neuen Sätze für den Mindestunterhalt minderjähriger Kinder lauten:

- Bis zum 6. Geburtstag: 480 Euro statt bisher 437 Euro

- Vom 6. bis zum 12. Geburtstag: 551 Euro statt bisher 502 Euro

- Vom 12. bis zum 18. Geburtstag: 645 Euro statt bisher 588 Euro

Auch für volljährige Kinder steigt der Mindestunterhalt:

- Mindestens 689 Euro statt bisher 628 Euro monatlich

Allerdings bleibt der Bedarfssatz für studierende Kinder, die nicht bei ihren Eltern oder einem Elternteil leben, mit 930 Euro gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Die Anpassungen gelten in Abhängigkeit vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils. Die Einkommensgruppen, die zuletzt im Jahr 2018 angehoben wurden, werden ab dem 1. Januar 2024 durchgehend um 200 Euro erhöht. Die erste Einkommensgruppe endet somit nicht mehr bei 1900 Euro, sondern bei 2100 Euro. Die 15. Einkommensgruppe endet bei 11.200 Euro.

Zusätzlich wird der Selbstbehalt angehoben, der dem unterhaltspflichtigen Elternteil als notwendiger Eigenbedarf verbleibt:

- Für nicht erwerbstätige Väter und Mütter: 1200 Euro statt bisher 1120 Euro

- Für erwerbstätige Väter und Mütter: 1450 Euro statt bisher 1370 Euro

Es ist wichtig anzumerken, dass das Kindergeld auf den Unterhaltsbedarf des Kindes angerechnet wird.

Die Düsseldorfer Tabelle dient als Richtlinie für die Festsetzung des Kindesunterhalts und wird von allen Oberlandesgerichten in Deutschland verwendet. Seit 1979 wird sie vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben. Die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages ist ebenfalls an der Erstellung beteiligt. Familiengerichte im ganzen Land orientieren sich bei der Festsetzung des Kindesunterhalts an den Vorgaben der Düsseldorfer Tabelle.