18. Februar, 2026

Wirtschaft

Europäischer Gerichtshof: Automatisierte Schufa-Bewertung zur Kreditwürdigkeit nicht ausreichend

Europäischer Gerichtshof: Automatisierte Schufa-Bewertung zur Kreditwürdigkeit nicht ausreichend

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Unternehmen nicht allein auf Grundlage einer automatisierten Bewertung der Kreditwürdigkeit durch die Schufa entscheiden dürfen, ob sie Verträge mit Kunden abschließen. Das Urteil wurde am Donnerstag in Luxemburg verkündet und hat für weitreichende Konsequenzen.

In dem konkreten Fall ging es um einen Verbraucher, der von einem Telekommunikationsunternehmen abgelehnt wurde, da die Schufa-Auskunft eine negative Bonitätsbewertung aufwies. Der Kunde klagte daraufhin vor deutschen Gerichten gegen diese Entscheidung. Schließlich landete der Fall vor dem EuGH, der nun entschied, dass Unternehmen bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit nicht ausschließlich auf die automatisierte Schufa-Bewertung vertrauen dürfen.

Das Gericht betonte, dass eine automatisierte Auswertung der Kreditwürdigkeit nicht ausreiche, um eine zuverlässige Einschätzung treffen zu können. Stattdessen müsse die Bewertung auf einzelne Kriterien gestützt sein und den individuellen Umständen des Kunden Rechnung tragen. Unternehmen müssten zusätzliche Daten, wie beispielsweise Einkommensnachweise oder Angaben zur Wohnsituation, berücksichtigen, um die Kreditwürdigkeit angemessen einschätzen zu können.

Die Entscheidung des EuGHs hat auch Auswirkungen auf die Praxis anderer Unternehmen, die sich bei der Vergabe von Verträgen auf automatisierte Auswertungen der Kreditwürdigkeit stützen. Diese müssen nun ihre Bewertungsverfahren überarbeiten und individuellere Beurteilungen vornehmen.

Die Schufa selbst äußerte sich zu dem Urteil und erklärte, dass sie die Automatisierung ihrer Prozesse nicht vollständig aufgeben werde. Allerdings wolle man die Entscheidungsfindung zukünftig transparenter gestalten und den Kunden die Möglichkeit geben, nachvollziehen zu können, wie ihr Score zustande kommt.

Investoren sollten das Urteil des EuGHs genau im Auge behalten, da es Auswirkungen auf Unternehmen hat, die auf automatisierte Kreditwürdigkeitsprüfungen setzen. Hier eine Stichpunktliste relevanter Aktiennamen: Schufa, Telekommunikationsunternehmen.