Im Rechtsstreit um irreführende Preisangaben hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zugunsten der Verbraucher entschieden. Anlass war eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen den Discounter Aldi Süd, der in seinen Prospekten unzutreffende Rabatte beworben hatte. Der EuGH stellte klar, dass bei Rabattaktionen der niedrigste Preis der letzten 30 Tage als Referenz für Preisnachlässe dienen müsse, um Verbrauchertäuschung zu verhindern.
Die klagende Verbraucherzentrale begrüßte das Urteil und hofft auf mehr Transparenz. Händler wie Aldi Süd sollen nicht mehr die Möglichkeit haben, Preise künstlich zu erhöhen, um anschließend irreführende Rabatte zu bewerben. Diese Praxis hatte laut Vorständin Cornelia Tausch lediglich den Anschein bedeutender Preisreduzierungen erzeugt.
Im Fall Bananen und Ananas warb Aldi Süd beispielsweise mit vermeintlich attraktiven Preisreduzierungen, doch der angebliche Rabatt basierte auf erhöhten Preisen kurz vor der Aktion. So kosteten Ananas in der Werbung 1,49 Euro statt vorher angeblich 1,69 Euro, obwohl der niedrigste Preis der letzten 30 Tage 1,39 Euro betrug. Ähnlich verhielt es sich bei den Bananen, deren echter Mindestpreis der vergangenen 30 Tage ebenfalls die beworbenen Rabatte unterlief.
Seit zwei Jahren ist es Händlern gesetzlich vorgeschrieben, Preisermäßigungen auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage zu beziehen, was Aldi jedoch nicht ausreichend beachtete. Die EuGH-Richter in Luxemburg folgten dieser Argumentation weitgehend, und nun muss das Gericht in Düsseldorf den konkreten Fall unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils entscheiden.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisierte das Urteil scharf und warnte vor negativen Folgen für Kunden und Einzelhändler. Laut Peter Schröder, HDE-Bereichsleiter Recht und Verbraucherpolitik, werde das Urteil die Werbung mit Sonderangeboten stark einschränken. Dies könne zu weniger Preisermäßigungen und einem höheren durchschnittlichen Preisniveau führen, was Schnäppchenjäger besonders treffen könnte.
Ähnliche Urteile zugunsten der Verbraucher gab es auch am Oberlandesgericht Nürnberg. Dort wurde ein Discounter wegen irreführender Werbung zu einer "30-Tage-Bestpreis-Garantie" verurteilt, die sich als schwer verständlich erwies und somit die Kunden täuschte.