Die Europäische Kommission hat Strafverfahren gegen Frankreich, Italien und fünf weitere EU-Länder wegen übermäßiger Neuverschuldung eingeleitet. Neben den beiden Großstaaten sind auch Belgien, Ungarn, Malta, Polen und die Slowakei betroffen, während gegen Rumänien bereits ein Verfahren anhängig ist. Deutschland bleibt mit einer voraussichtlichen Defizitquote von 1,6 Prozent in diesem Jahr von solchen Maßnahmen verschont.
Ursache für die ausgelösten Defizitverfahren sind die zuletzt ausgesetzten Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie sowie der Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine. Bei der Einleitung eines Strafverfahrens sind die betroffenen Länder aufgefordert, umgehend Maßnahmen zur Reduzierung von Verschuldung und Defizit zu ergreifen, um die Stabilität der Eurozone zu wahren.
Ziel dieser Verfahren ist es, die Länder zu einer soliden Haushaltsführung zu bewegen. Theoretisch könnten bei anhaltenden Verstößen Strafen in Milliardenhöhe verhängt werden, allerdings kam das in der Praxis bisher nie zur Anwendung. Das Regelwerk der EU erlaubt eine Neuverschuldung von bis zu drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Laut der Kommission haben zuletzt zwölf EU-Staaten diese Obergrenze überschritten oder werden dies voraussichtlich in diesem Jahr tun.
Nur gegen sieben Länder wurde ein neues Verfahren eröffnet, da die Kommission verschiedene Faktoren berücksichtigt. Dazu gehören geringfügige Überschreitungen, wirtschaftliche Ausnahmesituationen oder höhere Verteidigungsausgaben.
Im nächsten Verfahrensschritt sollen der Wirtschafts- und Finanzausschuss innerhalb von zwei Wochen Stellungnahmen abgeben. Anschließend plant die Kommission, ihre Beurteilung über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in den betroffenen Ländern abzugeben. Im Juli sollen Empfehlungen zur Defizitreduzierung an die EU-Finanzminister übermittelt werden.
Der kürzlich reformierte Stabilitäts- und Wachstumspakt legt weiterhin fest, dass der Schuldenstand eines Mitgliedstaates 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten darf und das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit unter drei Prozent des BIP gehalten werden muss. Jedes Land ist verpflichtet, gemeinsam mit der EU-Kommission einen planmäßigen vierjährigen Haushaltsplan aufzustellen, der unter bestimmten Bedingungen auf sieben Jahre erweitert werden kann. Auch die steigenden Zinszahlungen können bei der Berechnung der Anpassungsanstrengungen übergangsweise berücksichtigt werden.