In eine vom Kriegsgeschehen und seinen Konsequenzen besonders betroffene Branche kommt Bewegung: Die Landwirte in der Europäischen Union könnten weiterhin von gelockerten Richtlinien für Staatshilfen profitieren. Die EU-Kommission erwägt, die derzeit vereinfachten Regeln zur Gewährleistung von Beihilfen für den Agrarsektor über den 30. Juni 2024 hinaus zu verlängern. Mitgliedsstaaten haben nun die Möglichkeit, ihre Einschätzungen und Kommentare zu diesem Plan beizusteuern, woraufhin die Kommission die Anpassung der Regulierungen vorantreiben wird.
Dieser Schritt folgt auf die Erkenntnis, dass die durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine hervorgerufenen Verwerfungen nach wie vor den europäischen Markt beeinträchtigen und der agrarische Sektor davon besonders berührt wird. Normalerweise sind Staatshilfen in der EU stark reglementiert, um fairen Wettbewerb zu gewährleisten und zu verhindern, dass Geschenke eines Staates an nationale Unternehmen zu marktverzerrenden Nachteilen für Konkurrenten aus anderen EU-Ländern führen.
Die EU-Kommission unter der Leitung der Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte im März 2022 aufgrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine erleichterte Regelungen für Staatshilfen eingeführt, um sowohl direkten Schaden, wie zum Beispiel den Ausfall von Erntehelfern, als auch indirekten Schaden durch schwere EU-Sanktionen gegen Russland und deren wirtschaftliche Folgen abzumildern. Diese Maßnahmen spiegeln sich nun in dem Bestreben wider, Unterstützung für die EU-Landwirte auch in den folgenden Monaten sicherzustellen und auf die nachhaltige Störung des Marktes durch den Krieg zu reagieren.